RS Vwgh 1995/2/23 93/06/0240

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Veröffentlicht am 23.02.1995
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauRallg;
RPG Vlbg 1973 §2;
RPG Vlbg 1973 §34;
RPG Vlbg 1973 §35 Abs2;

Rechtssatz

Die Gemeindebehörden haben bei der Entscheidung über die Erteilung einer Grundteilungsbewilligung gemäß § 34 Vlbg RPG vom geltenden FlWPl auszugehen. Die Frage eines allfälligen Widerspruches zu den Zielen des § 2 Vlbg RPG ist auf dessen Basis zu beurteilen. Dies ergibt sich insbesondere auch aus der Verfahrensvorschrift des § 35 Abs 2 Satz 1 Vlbg RPG.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993060240.X01

Im RIS seit

18.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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