Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht nach Vollendung des rechtswissenschaftlichen Studiums (Promotion zur Doktorin der Rechtswissenschaften am 12. Juni 1980) und privatrechtlichen Dienstverhältnissen mit den Salzburger Stadtwerken (vom 15. November 1974 bis zum 14. Juni 1981) und zum Bund - ab 15. Juni 1981 - seit 1. Juli 1984 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde insbesondere als Stellvertreterin des Landesschulratsdirektors sowie als Abteilungsle... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §19 Abs2;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;MRK Art6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0177 E 20. Jänner 1999 RS 1 Stammrechtssatz Wenngleich es nicht unbedenklich erscheint, daß die Dienstbehörde gemäß § 19 Abs 2 BGBG 1993 zur Entscheidung über Schadenersatzansprüche beruf... mehr lesen...
Index: E3L E05200500E6J10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6;62001CJ0380 Schneider VORAB;AHG 1949 §1 Abs1;BGBG 1993 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0171 E 22. Juni 2005 RS 2 Stammrechtssatz Den Erfordernissen eines angemessenen effektiven Re... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Professorin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 30. August 1996 wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung die Stelle eines Direktors/einer Direktorin an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Datenverarbeitung in Wien V (im Folgenden: HTBLVA) ausgeschrieben. Für die Besetzung dieser Stelle waren neben den einschlägigen Verwendungserfordernissen der Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1... mehr lesen...
Index: E3L E05200500E6J10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6;62001CJ0380 Schneider VORAB;AHG 1949 §1 Abs1;BGBG 1993 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0171 E 22. Juni 2005 RS 2 Stammrechtssatz Den Erfordernissen eines angemessenen effektiven Re... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin steht als Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol in einem (unbefristeten) öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Im Februar 2004 gelangten die Bestellung des Vorsitzenden/der Vorsitzenden sowie des Stellvertretenden Vorsitzenden/der Stellvertretenden Vorsitzenden des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (in der Folge kurz: "UVS") zur Ausschreibung. Die Beschwerdeführerin bewarb sich um beide Funktionen. A... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §19 Abs2 impl;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;LandesGleichbehandlungsG Tir 1997 §17 Abs2;MRK Art6 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorbringen der Beschwerde, wonach es dem Grundsatz eines "fairen Verfahrens" nach Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufe, wenn die Die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberstudienrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Mai 2001 wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung im Bereich des Stadtschulrates Wien die Stelle eines Landesschulinspektors/einer Landesschulinspektorin der Verwendungsgruppe SI 1 für Sozialakademien, Lehranstalten für Tourismus, soziale und wirtschaftliche Berufe ausgeschrieben. Auf die ausgeschriebene Stelle bewarben sich zehn Personen, darunter die Beschwerdeführerin, die a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §19 Abs2;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;MRK Art6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0177 E 20. Jänner 1999 RS 1 Stammrechtssatz Wenngleich es nicht unbedenklich erscheint, daß die Dienstbehörde gemäß § 19 Abs 2 BGBG 1993 zur Entscheidung über Schadenersatzansprüche beruf... mehr lesen...
Index: E3L E05200500E6J10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6;62001CJ0380 Schneider VORAB;AHG 1949 §1 Abs1;BGBG 1993 §19 Abs2;
Rechtssatz: Den Erfordernissen eines angemessenen effektiven Rechtsschutzes, wie er in Art. 6 der Gleichbehandlungs-RL 76/207/EWG des ... mehr lesen...
Der einleitend bezeichnete Beschwerdeführer, der im Jahr 1953 geboren worden ist, steht als Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Bei zwei Bewerbungen des Beschwerdeführers im Jahr 1997 bzw. 1998 um eine im Sinne seiner Verwendung facheinschlägig zu besetzende Planstelle beim Oberlandesgericht Wien, die der höheren Gehaltsgruppe II der Besoldungsgruppe der Richter zugeordnet ist, wurden ihm - ausgehend v... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E05200500E6J10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 11997E234 EG Art234;31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6;61986CJ0222 Unectef / Heylens VORAB;61996CJ0054 Dorsch Consult VORAB;BGBG 1993 §15;BGBG 1993 §19 Abs2;BGBG 1993 §43;B-VG Art86 Abs1;EURallg;VwGG §38a;VwGG §41 Abs1; Beachte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin im Funktionszulagenschema (A 2/4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist ein Oberlandesgericht (kurz: OLG). Der Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes X (kurz: BG bzw. BG X) im Sprengel dieses Oberlandesgerichtes und am Sitz des Landesgerichtes X (LG X) wurde mit Ablauf des 30. Juni 1997 in den Ruhestand versetzt (diese Funktion des Vorstehers der Geschäftsstelle ist der Verwendungsgrup... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §19 Abs2;BGBG 1993 §19 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 5 BGBG 1993 bewirkt die Einbringung des Antrages auf Prüfung der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Gleichbehandlungskommission die Hemmung der (ebenfalls sechsmonatigen) Frist nach § 19 Abs 2 BGBG 1993 zur Geltendmachung von Schadenersatz. Eine Einschränkung dahin... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht (nunmehr) als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (in der Folge meist kurz: Ministerium), wo sie die Funktion einer Abteilungsleiterin bekleidet. Am 11. Mai 1995 wurden die Funktionen der Leiter zweier Gruppen sowie einer Abteilung in diesem Ministerium ausgeschrieben (dies im Sinne des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §19 Abs2;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;MRK Art6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/12/0176 E 20. Jänner 1999
Rechtssatz: Wenngleich es nicht unbedenklich erscheint, daß die Dienstbehörde gemäß § 19 Abs 2 BGBG 1993 zur Entscheidung über Schadenersat... mehr lesen...