Begründung: Grundbücherliche Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaftsanteile der EZ ***** KG ***** ist die V***** GesmbH, die mit Kaufvertrag vom 18. 4. 2007 ihre Liegenschaftsanteile an die F***** GESELLSCHAFT M.B.H. (in der Folge: F*****) verkaufte. Deren Eigentumsrecht wurde nicht bücherlich einverleibt. Als Zwischenerwerberin veräußerte sie mit Kaufvertrag vom 24. 9. 2007 die hier gegenständlichen Liegenschaftsanteile B-LNR 27 und B-LNR 63 an den nunmehrigen Ant... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaftsanteile der EZ 2693 ***** ist die V***** GesmbH, die mit Kaufvertrag vom 18. 4. 2007 ihre Liegenschaftsanteile an die F********** GESELLSCHAFT M.B.H. (in der Folge: F*****) verkaufte. Deren Eigentumsrecht wurde nicht bücherlich einverleibt. Als Zwischenerwerberin veräußerte sie mit Kaufvertrag vom 7. 8. 2007 die Liegenschaftsanteile an den nunmehrigen Antragsteller und Rechtsmittelwerber. Im letztg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Nikolaus J*****, 2. Günther J*****, und 3. Gerda J*****, alle vertreten durch Dr. Gerhard Taufner, Rechtsanwalt in Melk, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer Grundbuchshandlungen ob der EZ *****, über den außerorde... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil noch keine Judikatur des Obersten Gerichtshofs zur Frage vorliege, ob ein Verstoß gegen § 1371 ABGB einer Verkaufsabrede an eine kreditfinanzierende Bank auch dann zu vermuten sei, wenn sich aus den vorgelegten Urkunden nicht eindeutig eine Widerruflichkeit der Vollmacht ergebe bzw die Verwendung der Verkaufsvollmacht nicht ausschließlich zur Tilgung von im Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Rekursgerichtes wurde dem Antragsteller am 10.11.1992 zugestellt, sodaß die 30tägige Rekursfrist (§ 123 Abs. 1 GBG) mit Ablauf des 10.12.1992 endete, sodaß gemäß § 81 Abs. 2 GBG die Rechtsmittelschrift an diesem Tag beim Erstgericht (§ 122 Abs. 3 GBG) eingelangt sein mußte. Der Antragsteller erhob gegen den Beschluß des Rekursgerichtes zwei, im wesentlichen gleichlautende, als außerordentliche Rekurse ... mehr lesen...
Norm: GBG §93GBG §122 Abs2 DLiegTeilG §3
Rechtssatz: Wird die lastenfreie Abschreibung beantragt, so darf die Abschreibung unter Mitübertragung der Lasten nicht bewilligt werden, weil sie etwas anderes darstellt, als die Partei zunächst begehrte; die erst im Rekurs abgegebene Erklärung des Antragstellers, mit der Mitübertragung der einverleibten Belastungen einverstanden zu sein, wurde vom Rekursgericht zutreffend als unzulässige Neuerung unbea... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft, bestehend aus den Grundstücken Nr. 357/1 und Nr. 357/4. Das Erstgericht bewilligte auf Grund der vorgelegten Urkunden (Teilungsplan, Bescheinigung des Vermessungsamtes B*****, Bescheid der Stadtgemeinde B*****, Erklärung der Antragstellerin betreffend Servitutenbestellung, Bestätigung über die Zeichnungsberechtigung der Organe der Antragstellerin) folgende Grundbuchseintragunge... mehr lesen...
Norm: GBG §122 Abs2 DIO §252ZPO §504
Rechtssatz: Das Neuerungsverbot gilt nicht in der Frage, ob der Rekurswerber zum Rechtsmittel legitimiert ist (hier: ob der Rekurswerber (Universalrechtsnachfolger) Rechtsnachfolger der durch die berichtigte Grundbuchshandlung benachteiligten Person ist). Entscheidungstexte 5 Ob 267/69 Entscheidungstext OGH 10.12.1969 5 Ob 267/69 ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §122 Abs2ZPO §38
Rechtssatz: Wenn im Grundbuchsverfahren von einer Person, die in der ersten Instanz nicht Einschreiter war, Rechtsmittel ergriffen werden, sind die Vollmacht und allfällige weitere zur Dartuung der Bevollmächtigung dienende Urkunden, die vom Vertreter des Rechtsmittelwerbers vorgelegt werden, keine neuen Urkunden im Sinne des § 122 Abs 2 GBG. In solchen Fällen ist auch die Anwendung des § 38 ZPO zulässig. ... mehr lesen...
Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann V., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Johann V. auf einen Drittelanteil einer bisher den Ehegatten Franz und Agnes R. je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft; 2. die Beschränkung der Ehegatten Franz und Agnes R. bei den ihnen verbliebenen Zweid... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §47 Abs3AußStrG 2005 §65 Abs3 Z2GBG §96 Abs1GBG §122 Abs2ZPO §520 BZPO §526
Rechtssatz: Gleich wie das Gericht nicht mehr oder etwas anderes bewilligen darf, als die Partei angesucht hat, so kann auch die Partei nicht etwas anderes im Rechtsmittelwege begehren, als was sie in ihrem Grundbuchsgesuch selbst beantragt hat. Sie ist an ihren Antrag ebenso gebunden, wie das Gericht. Entschei... mehr lesen...