Begründung: Der Erstantragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** R*****, auf dem das Wohnhaus F*****weg *****, ***** R***** errichtet ist. Aufgrund des Übergabsvertrags, der zwischen den Antragstellern am 30. 10. 1998 abgeschlossen wurde, begehren sie die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin und die Einverleibung der Dienstbarkeit der Wohnung gemäß Punkt II des Übergabsvertrags für den Erstantragsteller. Aufgrund des ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller Erich W***** schenkte laut Vertrag vom 8. 7. 1998 seinem Sohn, dem Zweitantragsteller Alexander W*****, die Liegenschaft EZ ***** Freistadt mit dem darauf befindlichen Haus S*****gasse 8. Im A2-Blatt der Grundbuchseinlage ist ersichtlich gemacht, daß mit der Liegenschaft der Bezug eines jährlichen Braunutzens von 35 Eimern von der Braucommune in Freistadt verbunden ist. Laut Punkt III. des Schenkungsvertrages behielt sich der Geschenkgeber Er... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Stattgebung ihres Eintragungsgesuches wurde der Antragstellerin vom Erstgericht zwar die Einverleibung des Eigentumsrechtes am Viertelanteil ihres geschiedenen Ehemannes an der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft bewilligt, wodurch sie Hälfteeigentümerin dieser Liegenschaft wurde; abgewiesen wurde jedoch ihr Antrag, für Werner H*****, geboren am 18. 12. 1977 das Wohnrecht einzuverleiben. Einziger Abweisungsgrund war, daß unter CLNR 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen unmittelbar aneinander und liegen in Hanglage in einem Feuchtgebiet. Die Kläger sind Ehegatten und je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 685, die Beklagten zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 657. Der Erstbeklagte verlegte 1969/70 im Zuge der Errichtung seines Hauses zur Entwässerung der ihm damals noch allein gehörigen Liegenschaft in etwa 1,8 m Tiefe ein - nach dem Akteninhalt e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller beantragten unter Vorlage des Übergabsvertrages vom 31.1.1996 sowie weiterer Urkunden die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Christine R*****, geboren *****1968, und Robert D*****, geboren *****1956, auf den Hälfteanteil des Robert D*****, Grundbuch ***** EZ *****, je zur Hälfte, sohin in Ansehung der ganzen Liegenschaft zu je einem Viertel, sowie die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fruchtgenußrechtes für Robert D*****, geboren *****1922. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 GBG §12 ABGB § 530 heute ABGB § 530 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Ausführungen zum Rechtsinstitut der Reallast. Entscheidungstexte 5 Ob 81/97s Entscheidungstext OGH 08.04.1997 5 Ob 81/97s ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Verbücherung eines Übergabsvertrages, die das Eigentum an der Liegenschaft EZ ***** von den Antragstellern auf ihre Kinder Herta und Richard E***** übergehen ließ, lehnte das Erstgericht die Einverleibung der Reallast der Kaufpreisteilungsverpflichtung zugunsten der weiteren Kinder Eva-Maria B*****, Manfred E*****, Irmgard S***** und Monika U***** ab, weil insoweit nur eine obligatorische Verpflichtung der Übernehmer begründet worden sei. Die diesbezügliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 GBG §12GBG §96 ABGB § 530 heute ABGB § 530 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Für eine "Kaufpreisteilungsverpflichtung" im Rahmen eines Übergabsvertrages kommt die dingliche Absicherung durch
Begründung: einer Reallast nicht in Frage. (hier: Beteiligung der weichenden Kind... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 AGBG §9GBG §12 ABGB § 530 heute ABGB § 530 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Für eine dingliche Besicherung der gesellschaftsvertraglichen Ansprüche des stillen Gesellschafters gegen den Geschäftsinhaber steht das Institut der Reallast nicht zur Verfügung.
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Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Emil N*****, ua aufgrund der Vereinbarung vom 7.7.1995 in EZ ***** und EZ ***** (ob den 72/1732, 34/1732 und 34/1732-Anteilen, BLNr 5, 20, 22, jeweils Wohnungseigentum), je Grundbuch *****, jeweils im Eigentum des Johann D***** stehend, die Einverleibung "der Reallast der Beteiligung am Ertrag des auf GstNr 8 in EZ ***** Grundbuch ***** errichteten Hotelbetriebes samt Personalwohnungen im Sinne und Umfange des Punktes III. der Verei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, die aus dem Grundstück 66/6 (Baufläche) besteht. Am 6.6.1995 haben sie in Form eines Notariatsaktes vereinbart, sich folgende Dienstbarkeiten einzuräumen: "Die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts gemäß § 521 ABGB auf allen Räumlichkieten des (verfahrensgegenständlichen) Grundstücks für Mag.Walter R*****. "Die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts gemäß Paragraph 521, ABGB auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §480 ABGB §485 ABGB §844 GBG §12 ABGB § 480 heute ABGB § 480 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 485 heute ABGB § 485 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, zu der ua die Grundstücke (GSt) 834 und 1089 Weg gehören; der beklagte Landwirt ist Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft u.a. mit den GSt 549/5 und 549/6 je Wiese. Der Beklagte nutzte sein GSt 549/5 als Weide. Das GSt 549/6 war mindestens 30 Jahre hindurch bis etwa 1987 durch einen geschlossenen, mit Stacheldrahtgitter versehenen Holzzaun (Zaunlinie in Skizze Beilage A) in einen östlichen und westlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eigentümerin einer Wohnung im 3.Wiener Gemeindebezirk verstarb am 2.8.1986. In ihrem Testament hatte sie ihre Enkelin zur Erbin eingesetzt und ihrem Sohn, dem Vater der Erbin, dem Beklagten, das Legat des grundbücherlich einzutragenden lebenslangen Wohnrechtes an der Eigentumswohnung vermacht. Sie ordnete an, daß das lebenslange Wohnrecht des Beklagten von der Erbin gleichzeitig mit der Einverleibung ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch einzutragen sei.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Insoweit mit der Revision neuerlich eine Nichtigkeit des erstinstanzlichen Urteils nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO geltendgemacht wird (wegen Undeutlichkeit des Spruchs der Entscheidung über den örtlichen Verlauf des Fahrweges) ist die Revision unzulässig, weil das Berufungsgericht den Nichtigkeitsgrund bereits behandelt und verneint hat, sodaß er nach ständiger Rechtsprechung mit Revision nicht mehr geltend gemacht werde... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG E*****, die unter anderem aus den Grundstücken Nr ***** und ***** besteht. Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG E*****, zu der das Grundstück Nr ***** gehört. Mit ihrer am 27.7.1993 eingebrachten Klage begehren sie die Feststellung, daß ihnen als derzeitigen Eigentümern der Liegenschaft EZ ***** KG E***** ein Geh- und Fahrtrecht über die Grundstücke Nr ***** und ***** der Lieg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die jeweils am 13.12.1986 verstorbenen Eltern des Klägers, deren Nachlaß ihm mit den Beschlüssen des Verlassenschaftsgerichtes vom 18.8.1987 eingeantwortet wurde, schlossen am 16.7.1985 mit den Beklagten einen Kaufvertrag, mit dem sie eine ihnen gehörende Liegenschaft, bestehend aus einem Grundstück im Ausmaß von 805 m2 und einem darauf gelegenen einstöckigen Haus, sowie im Haus befindliche, im Kaufvertrag näher bezeichnete Einrichtungsgegenstände um den ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der taubstumm ist und an einer hochgradigen Geistesschwäche mit Krankheitswert leidet, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Leibnitz vom 12.9.1977, P 539/77-1, voll entmündigt. Zu seinem Kurator wurde sein Bruder Franz S*****, der Erstbeklagte, bestellt. Der Kläger lebte damals mit seinem mittlerweile verstorbenen Bruder Johann S*****, der ebenfalls voll entmündigt war, auf der Landwirtschaft seiner Eltern. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c ABGB §509 ABGB §530 A ABGB §530 B BauRG §1 BauRG §6 GBG §12GBG §29 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte aufgrund des Übergabsvertrages vom 19.8.1993 in EZ *****, jeweils des Grundbuches ***** nachstehende grundbücherliche Eintragungen: a) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Ignaz Josef K*****, b) die Einverleibung des Fruchtgenußrechtes für Theresia K*****, c) die Einverleibung der Reallast des Ausgedinges für Theresia K***** und Jodok Alois K*****. Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß die Einverleibung des Eigentumsrechte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Fred O*****, der Ehemann der Klägerin, war Eigentümer eines Unternehmens, zu dem die Liegenschaft EZ ***** KG B***** gehörte. Mit Leibrentenvertrag vom 21.6.1971 übertrug er das Unternehmen und die Liegenschaft seinem Sohn Rudolf O*****, der sich verpflichtete, seinem Vater und der Klägerin, seiner Stiefmutter, wertgesicherte Leibrenten zu zahlen und ihnen Einkommensteuer in genau bezeichneter Höhe zu ersetzen. In § 3 Abs 2 bis 8 des Leibrentenvertrages h... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 A ABGB §530 BGBG §12 ABGB § 530 heute ABGB § 530 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 530 heute ABGB § 530 gültig ab 01.01.1812 Rechtssa... mehr lesen...
Norm: ABGB õ530 AGBG õ12
Rechtssatz: Der gesonderten Eintragung der Dienstbarkeit des Wohnrechtes neben der Reallast des Ausgedinges ( für die sonstigen Versorgungsleistungen ) steht nicht entgegen, daß das Wohnrecht Teil umfassender Versorgungsleistungen ist, die sich der Übergeber einer Liegenschaft ausbedungen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 141/92 Entscheidungstext OGH 13.1... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geborene Aloisia K***** war Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** K*****; beim zweiten Hälfteanteil war und ist das Eigentumsrecht für ihren am ***** geborenen Enkelsohn Gerald K***** eingetragen. Auf Grund des Übergabsvertrages vom 4.September 1991 ist mittlerweile die am ***** geborene Doris K*****, die Ehefrau des Gerald K*****, grundbücherliche Eigentümerin des Hälfteanteils der Aloisia K***** geworden. Ein ehemals au... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 AGBG §12GBG §94 D ABGB § 521 heute ABGB § 521 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Ist einem Scheidungsvergleich nicht zweifelsfrei zu entnehmen, ob es sich bei dem der Frau eingeräumten "Wohn- und Nutzungsrecht" um ein am Hälfteeigentum ihres Mannes einräumbares Wohnungsfruc... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** steht je zur Hälfte im Eigentum der Antragstellerin und ihres am ***** geborenen geschiedenen Ehemannes Herbert W*****. In dem im gemäß § 55 a EheG durchgeführten Scheidungsverfahren (1 C 12/91f des Bezirksgerichtes Korneuburg) am 3. 4. 1991 geschlossenen Vergleich räumte Herbert W***** zum Zwecke der Auseinandersetzung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse der nunmehrigen Antragstellerin an der ihm ge... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Miteigentümer der Liegenschaft EZ 12 KG Rainfeld, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 262/2 und 296/16 gehörten, verkauften einem Rechtsvorgänger der Rechtsmittelwerberin am 19.Jänner 1966 das Grundst+ük 262/1 und haben damals für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der Grundstücke 262/2 und 296/16 die Dienstbarkeit des Gehens und des Fahrens mit landesüblichen Fahrzeugen auf einem acht Meter breiten Streifen an der westlichen Grenze ... mehr lesen...
Norm: ABGB §844 GBG §12 ABGB § 844 heute ABGB § 844 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Fehlt eine genaue Bezeichnung der räumlichen Grenzen der Grunddienstbarkeit, so ist die diesbezügliche Beschränkung zumindest grundbuchsrechtlich nicht wirksam. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 227 KG Dürrnberg mit dem Grundstück 466/11. Die klagende Partei behauptet, durch Ersitzung die Dienstbarkeit des Gehrechtes über das obgenannte Grundstück als Verbindung zwischen der Rumpelgasse und der Hofgasse erworben zu haben, und begehrt die Feststellung der Dienstbarkeit und die Einwilligung der Beklagten zur grundbücherlichen Einverleibung. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Nac... mehr lesen...
Begründung: Bereits in dem am 6.5.1986 eingelangten Exekutionsantrag beantragte die erstbetreibenden Partei, dem Versteigerungsverfahren das Ergebnis der früheren Schätzung vom 30.8.1985 im Sinn des erstgerichtlichen Beschlusses vom 22.1.1986, E 9082/85, zugrundezulegen und die gleichzeitig vorgelegten Versteigerungsbedingungen zu genehmigen. In diesen wurde unter Punkt 1 der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaften EZ 38 und 332 je KG Gleichenberg samt Zubehör mit 8,386.... mehr lesen...