Norm: ABGB §530GBG §12
Rechtssatz: Ausführungen zum Rechtsinstitut der Reallast. Entscheidungstexte 5 Ob 81/97s Entscheidungstext OGH 08.04.1997 5 Ob 81/97s 5 Ob 281/00k Entscheidungstext OGH 21.11.2000 5 Ob 281/00k Veröff: SZ 73/175 5 Ob 218/02y Entscheidungstext OGH 12.09.2002... mehr lesen...
Norm: ABGB §530GBG §12GBG §96
Rechtssatz: Für eine "Kaufpreisteilungsverpflichtung" im Rahmen eines Übergabsvertrages kommt die dingliche Absicherung durch
Begründung: einer Reallast nicht in Frage. (hier: Beteiligung der weichenden Kinder am allfälligen Erlös bei Veräußerung der Liegenschaft durch den Übernehmer binnen einer bestimmten Frist). Entscheidungstexte 5 Ob 81/97s Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 AGBG §9GBG §12
Rechtssatz: Für eine dingliche Besicherung der gesellschaftsvertraglichen Ansprüche des stillen Gesellschafters gegen den Geschäftsinhaber steht das Institut der Reallast nicht zur Verfügung. Entscheidungstexte 5 Ob 2168/96a Entscheidungstext OGH 28.08.1996 5 Ob 2168/96a Veröff: SZ 69/194 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §485ABGB §844GBG §12
Rechtssatz: Die Einräumung einer Dienstbarkeit auf bestimmte räumlich begrenzte Teile einer Liegenschaft ist durch Vertrag sowohl in Ansehung des dienenden als auch des herrschenden Guts zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 516/96 Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 516/96 Veröff: SZ 69/135 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cABGB §509ABGB §530 AABGB §530 BBauRG §1BauRG §6GBG §12GBG §29
Rechtssatz: Ein bereits eingetragenes Fruchtgenussrecht (an der gesamten Liegenschaft) steht der Verbücherung eines weiteren Fruchtgenussrechts entgegen. Hingegen kann neben einem Fruchtgenussrecht die Reallast des Ausgedinges eingetragen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 55/94 Entscheidungstext OGH 21.06.1994... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geborene Aloisia K***** war Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** K*****; beim zweiten Hälfteanteil war und ist das Eigentumsrecht für ihren am ***** geborenen Enkelsohn Gerald K***** eingetragen. Auf Grund des Übergabsvertrages vom 4.September 1991 ist mittlerweile die am ***** geborene Doris K*****, die Ehefrau des Gerald K*****, grundbücherliche Eigentümerin des Hälfteanteils der Aloisia K***** geworden. Ein ehemals auf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 AABGB §530 BGBG §12
Rechtssatz: Eine historisch entstandene Eigenheit der Reallast des Ausgedinges besteht darin, daß der Grundstückseigentümer die ihm auferlegten regelmäßig wiederkehrenden Leistungen auf zeitlich begrenzte Dauer, etwa auf Lebenszeit oder auf die Dauer des Bedürfnisses des Berechtigten zu erbringen hat; es ist aber nicht außergewöhnlich, daß sich der Übergeber einer Liegenschaft Versorgungsleistungen ( hier: nu... mehr lesen...
Norm: ABGB õ530 AGBG õ12
Rechtssatz: Der gesonderten Eintragung der Dienstbarkeit des Wohnrechtes neben der Reallast des Ausgedinges ( für die sonstigen Versorgungsleistungen ) steht nicht entgegen, daß das Wohnrecht Teil umfassender Versorgungsleistungen ist, die sich der Übergeber einer Liegenschaft ausbedungen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 141/92 Entscheidungstext OGH 13.10.1992 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 AGBG §12GBG §94 D
Rechtssatz: Ist einem Scheidungsvergleich nicht zweifelsfrei zu entnehmen, ob es sich bei dem der Frau eingeräumten "Wohn- und Nutzungsrecht" um ein am Hälfteeigentum ihres Mannes einräumbares Wohnungsfruchtgenussrecht oder bloß um ein Wohnungsgebrauchsrecht handelt, lässt also die Grundbuchsurkunde eine eindeutige Auslegung im Sinne der Einräumung eines eintragungsfähigen Rechtes nicht zu, so darf die begehrte... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** steht je zur Hälfte im Eigentum der Antragstellerin und ihres am ***** geborenen geschiedenen Ehemannes Herbert W*****. In dem im gemäß § 55 a EheG durchgeführten Scheidungsverfahren (1 C 12/91f des Bezirksgerichtes Korneuburg) am 3. 4. 1991 geschlossenen Vergleich räumte Herbert W***** zum Zwecke der Auseinandersetzung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse der nunmehrigen Antragstellerin an der ihm gehör... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Miteigentümer der Liegenschaft EZ 12 KG Rainfeld, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 262/2 und 296/16 gehörten, verkauften einem Rechtsvorgänger der Rechtsmittelwerberin am 19.Jänner 1966 das Grundst+ük 262/1 und haben damals für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der Grundstücke 262/2 und 296/16 die Dienstbarkeit des Gehens und des Fahrens mit landesüblichen Fahrzeugen auf einem acht Meter breiten Streifen an der westlichen Grenze de... mehr lesen...
Norm: ABGB §844GBG §12
Rechtssatz: Fehlt eine genaue Bezeichnung der räumlichen Grenzen der Grunddienstbarkeit, so ist die diesbezügliche Beschränkung zumindest grundbuchsrechtlich nicht wirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 35/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 5 Ob 35/89 6 Ob 621/95 Entscheidungstext OGH 23.11.1995 6 Ob 621/95 Auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 227 KG Dürrnberg mit dem Grundstück 466/11. Die klagende Partei behauptet, durch Ersitzung die Dienstbarkeit des Gehrechtes über das obgenannte Grundstück als Verbindung zwischen der Rumpelgasse und der Hofgasse erworben zu haben, und begehrt die Feststellung der Dienstbarkeit und die Einwilligung der Beklagten zur grundbücherlichen Einverleibung. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Nach ... mehr lesen...
Begründung: Bereits in dem am 6.5.1986 eingelangten Exekutionsantrag beantragte die erstbetreibenden Partei, dem Versteigerungsverfahren das Ergebnis der früheren Schätzung vom 30.8.1985 im Sinn des erstgerichtlichen Beschlusses vom 22.1.1986, E 9082/85, zugrundezulegen und die gleichzeitig vorgelegten Versteigerungsbedingungen zu genehmigen. In diesen wurde unter Punkt 1 der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaften EZ 38 und 332 je KG Gleichenberg samt Zubehör mit 8,386.00... mehr lesen...