RS OGH 2015/7/14 5Ob141/92, 5Ob543/94, 5Ob192/99t, 5Ob44/15d

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Veröffentlicht am 13.10.1992
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Norm

ABGB õ530 A
GBG õ12

Rechtssatz

Der gesonderten Eintragung der Dienstbarkeit des Wohnrechtes neben der Reallast des Ausgedinges ( für die sonstigen Versorgungsleistungen ) steht nicht entgegen, daß das Wohnrecht Teil umfassender Versorgungsleistungen ist, die sich der Übergeber einer Liegenschaft ausbedungen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012184

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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