Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Die Haftung nach EKHG trifft den, auf den die Haltereigenschaft ausmachenden Kriterien zutreffen und nicht denjenigen, der etwa bei einem Dritten den Anschein erweckt hat, Fahrzeughalter zu sein.
... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG §9 G EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Da d... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug kann auch dadurch ausgeübt werden, daß dieses vom Halter teils selbst benützt, teils einem anderen überlassen wird.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Der Halter muß nicht alle Kosten bestreiten.
Entscheidungstexte 2 Ob 336/70 Entscheidungstext OGH 12.11.1970 2 Ob 336/70 Veröff: ZVR 1971/12... mehr lesen...
Norm: B-VG Art104 Abs2 EKHG §5 IIA EKHG §5 IIB B-VG Art. 104 heute B-VG Art. 104 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art. 104 gültig von 01.01.1985 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 490/1984 B-VG Art.... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Die Haltereigenschaft ist primär ein wirtschaftliches und tatsächliches Verhältnis und weniger ein rechtliches Verhältnis (so schon ZVR 1957/237). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt den Ersatz des Schadens, den sie bei einem Verkehrsunfall am 28. Juni 1966 in W erlitten habe, weil den Unfall der Lenker eines LKWs, dessen Halter die Beklagte gewesen sei, verschuldet habe. Die Beklagte, ein Bundesland, macht geltend, daß sie nicht Halterin dieses LKWs gewesen sei und daß den Lenker des Fahrzeuges kein Verschulden am Unfall treffe. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen, weil die beklagte Partei nicht Halterin des LKWS gew... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Die Haltereigenschaft ist nach objektiven Gesichtspunkten zu betrachten; es kommt nicht darauf an, ob sich die in Anspruch genommene Person als Halterin betrachtet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Halter eines Fahrzeuges ist, wer die Kosten der Unterbringung, Instandhaltung und Bedienung des Fahrzeuges sowie der Betriebsmittel trägt. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art104 Abs2 EKHG §5 IIA EKHG §5 IIB B-VG Art. 104 heute B-VG Art. 104 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art. 104 gültig von 01.01.1985 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 490/1984 B-VG Art.... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Für die Haltereigenschaft des Inhabers einer Kraftfahrzeugwerkstätte in Bezug auf das zur Reparatur übergebende Fahrzeug ist es nicht entscheidend, ob eine konkrete Fahrt im Rahmen des Reparaturauftrages liegt. ... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 26. August 1967 als Mitfahrer des von seinem Vater gelenkten Mopeds verletzt, als dieser mit einem vom Erstbeklagten gelenkten PKW der Zweitbeklagten (Republik Österreich) auf der Bundesstraße Nr 1 in W zusammenstieß. Der Vater des Klägers wurde im Strafverfahren freigesprochen; gegen den Erstbeklagten wurde ein Strafverfahren nicht eingeleitet. Der Kläger behauptet Alleinverschulden des Erstbeklagten am Unfall und verlangt von den beiden Beklagten zur ungeteil... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Keine Mithaltereigenschaft dessen, auf dessen Namen das Kraftfahrzeug zugelassen ist und die Haftpflichtversicherung lautet, wenn eine andere Person das Kraftfahrzeug in ihrer ausschließlichen Verfügungsgewalt hat... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1966 stießen auf der P.-Bundesstraße ein vom Kläger und ein von Helmut W. gelenkter PKW. zusammen. Hiebei wurden beide Fahrzeuge beschädigt und der Kläger schwer verletzt. Der Kläger macht gegen den Beklagten als Halter des von Helmut W. gelenkten Wagens Schadenersatzansprüche in der Höhe von 24.501 S s. A. zur ungeteilten Hand mit dem zu 18 Cg ... des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz abgesondert durch einen Vergleich verpflichteten Helmut W. geltend. D... mehr lesen...
Der Kläger, der nach beiderseitigem Vorbringen als Landesbeamter zur beklagten Partei in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, hat nach seinen Angaben als Lenker des ihm gehörigen PKWs am 4. August 1965 in der Nähe von S. durch den Zusammenstoß mit dem von R. Sch. geführten LKW des F. H. einen Verkehrsunfall erlitten. Der Kläger bringt vor, im Zusammenhange mit diesem Verkehrsunfalle der Übertretung nach § 431 StG. schuldig erkannt worden zu sein. Sein Verschulden nä... mehr lesen...
Norm: DHG §3 Abs2 EKHG §5 IIc DHG Art. 1 § 3 heute DHG Art. 1 § 3 gültig ab 23.03.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 169/1983 DHG Art. 1 § 3 gültig von 24.04.1965 bis 22.03.1983 EKHG § 5 heute ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG §6 Abs1 EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 EKHG § 6 heute EKHG § 6 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
H... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Die Haltereigenschaft einer Baufirma geht nicht dadurch verloren, daß einem Dienstnehmer das Recht eingeräumt wird, das Fahrzeug nach Dienstschluß gegen Ersatz der Treibstoffkosten für eigene Zwecke zu verwenden... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Die für die Haltereigenschaft entscheidenden Merkmale sind die Verfügungsgewalt und der Gebrauch für eigene Rechnung. Entscheidungstexte 2 Ob 9/68 Entscheid... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Klagssumme als Ersatz für Schäden, die bei einem Verkehrsunfall an seinem Kraftfahrzeug entstanden. Hiezu brachte er vor, Franz K. habe als Lenker eines PKWs, der im Eigentum des Beklagten stehe und dessen Halter der Beklagte sei, den Unfall verschuldet. Franz K. habe sein Alleinverschulden anerkannt und auch eine Verschuldenserklärung ausgestellt. Der Haftpflichtversicherer des Beklagten habe die Hälfte der Schadenssumme bezahlt und verweigere weitere Zahlung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 D EKHG §5 IIa ABGB § 1375 heute ABGB § 1375 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA ZPO §266 DI ZPO §267 EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 ZPO § 266 heute ZPO § 266 gültig ab 01.01.1898 ZPO § ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA ZPO §266 DIV EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 ZPO § 266 heute ZPO § 266 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Am 22. Juni 1964 wurde der PKW des Klägers durch ein von Karl Z. widerrechtlich in Betrieb genommenes Moped beschädigt. Der Kläger begehrt vom Beklagten als Halter des Mopeds den Ersatz seines Schadens. Der Erstrichter gab dem auf 3853 S eingeschränkten und der Höhe nach nicht mehr bestrittenen Klagebegehren statt. Er stellte bezüglich der Halterfrage fest: Der Beklagte war Eigentümer des Mopeds, das auch in der Zeit vom 7. September 1960 bis 19. Oktober 1964 unter seinem Namen z... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG §6 EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 EKHG § 6 heute EKHG § 6 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Zur F... mehr lesen...
Nach dem festgestellten Sachverhalt ist am 4. März 1965 auf der Autobahn in der Nähe von Seewalchen, die Windschutzscheibe am PKW des Klägers dadurch zertrümmert worden, daß er vom Zweitbeklagten mit einem PKW der Erstbeklagten überholt und durch die Räder ein auf der Fahrbahn unter dem Streugut liegender Stein gegen die Windschutzscheibe geschleudert wurde. Mit der vorliegenden Klage hat der Kläger Schadenersatz von den beiden Beklagten nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rech... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIB EKHG §5 IIA EKHG §9 A EKHG §19 EKHG § 1 heute EKHG § 1 gültig ab 01.06.1959 EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 ... mehr lesen...
Beim Zusammenstoß mit einem vom Zweitbeklagten gelenkten PKW, Marke Peugeot 404, wurde das Taxi der Erstklägerin beschädigt. Unter Inanspruchnahme der Solidarhaftung der Erstbeklagten wegen ihrer Haltereigenschaft und des Zweitbeklagten - des Ehegatten der Erstbeklagten - als am Zusammenstoß schuldtragenden Lenkers begehrte die Erstklägerin den Ersatz ihres Verdienstentganges (wegen der durch die Reparatur bedingten Stehzeit), während der Zweitkläger die ihm von der Erstklägerin zed... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Mithaltereigenschaft der Ehefrau, die Miteigentümerin des Kraftfahrzeuges ist, das auf ihren Namen polizeilich zugelassen und haftpflichtversichert ist, obgleich ausschließlich der Mann fährt, der auch sämtliche... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Haltereigenschaft des Reparaturunternehmers (Werkstätteninhabers; Traktor). Entscheidungstexte 2 Ob 105/66 Entscheidungstext OGH 29.04.1966 2 Ob 105/66... mehr lesen...