Nach dem festgestellten Sachverhalt ereignete sich am 17. Juni 1963 auf der Bundesstraße in der Nähe von Bad Goisern ein Verkehrsunfall, bei dem der Kraftwagen des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger wollte einen vor ihm fahrenden Sanitätskraftwagen der beklagten Partei überholen, während sich der Lenker dieses Fahrzeuges, der Heeresangehörige Ernst G., anschickte, einen vor ihm fahrenden Omnibus zu überholen. Dadurch kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Im Strafverfahren ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Dc AHG §7 EKHG §1 IIIA EKHG §5 IIA EKHG §11 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig v... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG §9 G EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Scha... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: 1. Ziffer eins Wird ein Kraftfahrzeug durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) betrieben, so sind deren Teilhaber als Halter dieses Kraftfahrzeuges anzusehen. 2. Ziffer 2 Für den von einem Teilhaber de... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA EKHG §9 G EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Zur ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Haltereigenschaft einer Aktiengesellschaft, die ihrem Vorstandsmitglied einen Personenkraftwagen für Dienstfahrten und Urlaubsfahrten überläßt.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Verleiht ein Halter sein Kraftfahrzeug (KFZ), so bleibt seine Halterhaftung auch dann bestehen, wenn der Entleiher das Kraftfahrzeug unbefugt einem Dritten zur Benutzung für eigene Zwecke überläßt. Veröff: VersR... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Ob der stille Gesellschafter Halter eines mit Mitteln des Geschäftsinhabers betriebenen Kraftfahrzeuges ist, bestimmt sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Sachverhalts. Wenn er das Fahrzeug in erheblichem... mehr lesen...
Der Maurer Johann S. kam am 22. September 1956 bei einem Traktorunfall als Beifahrer ums Leben. Adalbert A. wurde als Lenker und Franz H. als Halter des Traktors mit dem in zweiter und dritter Instanz bestätigten Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 15. November 1958 auf Grund der am 19. April 1957 eingebrachten Klage zum Schadenersatz in Geldbeträgen und Renten an die Witwe Maria S. und die beiden mj. Kinder Johann und Adalbert S. verurteilt. Dabei wurde festgestellt, daß die beid... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIBKraftfVerkG §7 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Der Vermieter bleibt regelmäßig Halter des Kraftfahrzeuges, insbesondere dann, wenn er das Kraftfahrzeug, zB als Inhaber einer Autoleihanstalt, für eine verhältnismäßig kurze Zeit einem Dritten e... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Dc EKHG §1 EKHG §5 IIB AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 bis 31.0... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum EHG) Haftung der Bundesbahnen für einen auf der österreichischen Strecke geschehenen Unfall auf einer Grenzbahn, wenn die Bundesbahnen auf der österreichischen Strecke "den Betrieb führen" und lediglich der ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum AutomobilhaftpflichtG) Zur Frage der Haftpflicht für den Betrieb eines Kraftfahrzeuges bei Übergabe dieses letzteren zur Reparatur.
Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...