RS OGH 1984/9/13 2Ob336/70, 8Ob228/73, 1Ob187/74, 2Ob78/78, 7Ob16/84

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Veröffentlicht am 12.11.1970
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Rechtssatz

Die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug kann auch dadurch ausgeübt werden, daß dieses vom Halter teils selbst benützt, teils einem anderen überlassen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0058150

Dokumentnummer

JJR_19701112_OGH0002_0020OB00336_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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