Rechtssatz
Die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug kann auch dadurch ausgeübt werden, daß dieses vom Halter teils selbst benützt, teils einem anderen überlassen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0058150Dokumentnummer
JJR_19701112_OGH0002_0020OB00336_7000000_001