Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Erstbeklagte, die in der Nacht vom 22. auf den 23.9.1994 mehrere Gastlokale besucht hatten und erheblich alkoholisiert waren, fuhren am 23.9.1994 gegen 3,00 Uhr früh mit einem vom Erstbeklagten gehaltenen PKW, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, im Gemeindegebiet von Fieberbrunn auf dem Burgalmweg talwärts. Der PKW kam von der Straße ab und stürzte ca 80 m tief ab. Dabei wurde der Kläger, der nicht angegurtet war... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz: Die Haftung des Betriebsunternehmers oder Halters ist nach ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz: Für den Haftungsausschluss nach § 3 Z 3 EKHG ist entscheide... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz: Für den Haftungsausschluss nach § 3 Z 3 EKHG ist entscheide... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz: Die Haftung des Betriebsunternehmers oder Halters ist nach ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Die Zustimmung zur Beförderung im Sinne des § 3 Z 2 EKHG ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Die Zustimmung zur Beförderung im Sinne des § 3 Z 2 EKHG ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Befördert ein Ehegatte den anderen, der durch seine Beruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. Juli 1986 gegen 6.45 Uhr ereignete sich in Lanzenkirchen auf der Wienerstraße in Höhe des Hauses 138 ein Verkehrsunfall. August K***, der Ehegatte der Klägerin, fuhr mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorrad Suzuki, Kennzeichen N 15.435, auf der Wienerstraße in Richtung B 54. Auf dem Soziussitz befand sich die Klägerin, die einen Sturzhelm trug. Auf Grund eines technischen Gebrechens blockierte unvorhersehbar für den Lenker das Hinterr... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Befördert ein Ehegatte den anderen, der durch seine Beruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Lenker des PKWs Opel Kadett mit dem polizeilichen Kennzeichen O-333.459 verschuldete am 25. November 1982 gegen 3.30 Uhr auf der B 1 im Ortsgebiet von Schwaigern einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger und der Erstbeklagte schwer verletzt wurden. Das Auto geriet bei dichtem Nebel in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab, stürzte über die etwa 4 m hohe Straßenböschung und überschlug sich mehrmals. Ein anderes Kraftfahrzeug war bei diesem Unfall nicht bete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 12.5.1983 bei einem von Johann K*** mit dem vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Verkehrsunfall als Fahrgast dieses Fahrzeuges schwer verletzt. In der vorliegenden Klage forderte er ein Schmerzengeld von 1,6 Millionen und stellte ein Feststellungsbegehren betreffend die Haftung der beklagten Parteien für seine zukünftigen Unfallsfolgen. Die beklagten Parteien beantragten ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 I EKHG §3 ZPO §266 B ZPO §503 4c3 EKHG § 1 heute EKHG § 1 gültig ab 01.06.1959 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 ... mehr lesen...
Die Klägerin benützte am 26. 2. 1980 einen von der Erstbeklagten betriebenen Schlepplift; die Zweitbeklagte ist deren persönlich haftende Gesellschafterin. Andrea U, die einige Schleppgehänge vor der Klägerin fuhr, kam unweit der Bergstation wegen eines Wadenkrampfes zu Sturz und rutschte gegen die Klägerin, wodurch diese ebenfalls stürzte. In weiterer Folge prallte die Klägerin gegen den Betonsockel einer Liftstütze, wodurch sie schwere Schädelverletzungen erlitt. Die Klägerin ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Ein beförderter Schleppliftbenützer ist nicht beim Betrieb... mehr lesen...
Die Klägerin benützte am 26. 2. 1980 einen von der Erstbeklagten betriebenen Schlepplift; die Zweitbeklagte ist deren persönlich haftende Gesellschafterin. Andrea U, die einige Schleppgehänge vor der Klägerin fuhr, kam unweit der Bergstation wegen eines Wadenkrampfes zu Sturz und rutschte gegen die Klägerin, wodurch diese ebenfalls stürzte. In weiterer Folge prallte die Klägerin gegen den Betonsockel einer Liftstütze, wodurch sie schwere Schädelverletzungen erlitt. Die Klägerin ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Ein beförderter Schleppliftbenützer ist nicht beim Betrieb... mehr lesen...
Am 10. 12. 1979 ereignete sich gegen 23.30 Uhr auf der Staatsstraße in Pontebba (Italien) ein schwerer Verkehrsunfall. Nicola A fuhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 478.624 (A) mit diesem Fahrzeug, dessen Haftpflichtversicherer die Beklagte war, gegen einen Baum. Dabei wurde der Lenker getötet; der Halter des Fahrzeuges Wilhelm B und beide Klägerinnen, die in dem PKW mitfuhren, wurden schwer verletzt. Beide Klägerinnen machen mit getrennt eingebrachten Klagen Schadenersat... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Diese Gesetzesbestimmung bezweckt im wesentlichen, dann (u... mehr lesen...
Am 10. 12. 1979 ereignete sich gegen 23.30 Uhr auf der Staatsstraße in Pontebba (Italien) ein schwerer Verkehrsunfall. Nicola A fuhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 478.624 (A) mit diesem Fahrzeug, dessen Haftpflichtversicherer die Beklagte war, gegen einen Baum. Dabei wurde der Lenker getötet; der Halter des Fahrzeuges Wilhelm B und beide Klägerinnen, die in dem PKW mitfuhren, wurden schwer verletzt. Beide Klägerinnen machen mit getrennt eingebrachten Klagen Schadenersat... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Diese Gesetzesbestimmung bezweckt im wesentlichen, dann (u... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Es kommt nur auf die wirtschaftlichen Interessen des Beför... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Es kommt nur auf die wirtschaftlichen Interessen des Beför... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Nicht nur ein in Geld ausdrückbares Interesse stellt ein ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Nicht nur ein in Geld ausdrückbares Interesse stellt ein ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG §6 EKHG §19 Abs2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004 EKHG § 6 heute ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
§ 3 EKHG betrifft nur den Ausschluss der Haftung nach EKHG... mehr lesen...
Der bei der klagenden Partei - dem Bundesland Niederösterreich pragmatisch angestellte Beamte Josef Z ist in der Nacht vom 6. auf 7. Juli 1970 bei einem Verkehrsunfall als Mitfahrer in einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und von der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW tödlich verletzt worden. Die klagende Partei macht gegenüber den beklagten Parteien Ansprüche auf Ersatz der von ihr an die Hinterbliebenen nach Josef Z ausbezah... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG §6 EKHG §19 Abs2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004 EKHG § 6 heute ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2 EKHG § 3 heute EKHG § 3 gültig ab 01.10.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2004 EKHG § 3 gültig von 01.06.1959 bis 30.09.2004
Rechtssatz:
Aus dem bloßen Verbot des Traktorführers an ein fünf Jahre... mehr lesen...