RS OGH 1993/4/29 2Ob13/93

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Veröffentlicht am 29.04.1993
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Rechtssatz

Die Zustimmung zur Beförderung im Sinne des § 3 Z 2 EKHG stellt eine rechtsgeschäftliche Erklärung dar, sodaß auf sie die Grundsätze der Vertrauenstheorie anzuwenden sind.Die Zustimmung zur Beförderung im Sinne des Paragraph 3, Ziffer 2, EKHG stellt eine rechtsgeschäftliche Erklärung dar, sodaß auf sie die Grundsätze der Vertrauenstheorie anzuwenden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0058110

Dokumentnummer

JJR_19930429_OGH0002_0020OB00013_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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