Norm
EKHG §3 Z2Rechtssatz
Die Zustimmung zur Beförderung im Sinne des § 3 Z 2 EKHG stellt eine rechtsgeschäftliche Erklärung dar, sodaß auf sie die Grundsätze der Vertrauenstheorie anzuwenden sind.Die Zustimmung zur Beförderung im Sinne des Paragraph 3, Ziffer 2, EKHG stellt eine rechtsgeschäftliche Erklärung dar, sodaß auf sie die Grundsätze der Vertrauenstheorie anzuwenden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0058110Dokumentnummer
JJR_19930429_OGH0002_0020OB00013_9300000_001