Norm
EKHG §3 Z2Rechtssatz
Befördert ein Ehegatte den anderen, der durch seine Berufstätigkeit zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beiträgt (§ 94 Abs 1 ABGB), mit seinem Kraftfahrzeug an den Arbeitsplatz, weil dieser sonst keine andere Beförderungsmöglichkeit hat, liegt dies im gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse beider Ehegatten.Befördert ein Ehegatte den anderen, der durch seine Berufstätigkeit zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beiträgt (Paragraph 94, Absatz eins, ABGB), mit seinem Kraftfahrzeug an den Arbeitsplatz, weil dieser sonst keine andere Beförderungsmöglichkeit hat, liegt dies im gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse beider Ehegatten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058098Dokumentnummer
JJR_19880913_OGH0002_0020OB00083_8800000_001