Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Februar 1997 wurde über den Beschwerdeführer unter Berufung auf § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe von S 500,-- verhängt, weil er in seinen Schriftsätzen vom 15. Juni, 6. September und 23. Oktober 1995 die Leiterin des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste als "Idiotin" bzw. "vertrottelte Idiotin" bezeichnet habe. Als Grund dafür habe der Beschwerdeführer angegeben, daß angeblich vom Arbeitsmar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §37;StGB;VStG §19 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/10/0469 8 Stammrechtssatz Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmi... mehr lesen...
Anläßlich der Vernehmung des Beschwerdeführers als Beschuldigter am 22. Dezember 1993 wurde in der Niederschrift des Zollamtes Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz festgehalten: "Durch diese Unterfakturierung sind beträchtliche Eingangsabgaben verkürzt worden, weshalb gegen Sie seitens des Zollamtes Klagenfurt als Finanzstrafbehörde I. Instanz das Finanzstrafverfahren nach §§ 11, 35 (2) Finanzstrafgesetz eingeleitet wird, weil der Verdacht besteht, daß Sie im gemeinsam... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37;FinStrG §8;StGB §164;StGB §5;StGB §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/25 91/16/0118 1 Stammrechtssatz Von einem Verheimlichen iSd § 37 FinStrG kann erst dann gesprochen werden, wenn dem betreffenden Tatverhalten ein vom Täter vorsätzlich (oder fahrlässig) zum Einsatz gebrachter Verschleierungseffekt innewoh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 15. Juli 1993 um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbB) abgewiesen. Die belangte Behörde stellte in der Begründung: des angefochtenen Bescheides fest, der 1957 geborene Beschwerdeführer besitze die griechische Staatsangehörigkeit und habe seit dem 15. Oktober 1983 ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Österreich. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StGB;StVO 1960;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995010421.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. August 1994, AZ 8 b EVr 1551/94 (Hv 2307/94), wurde der Beschwerdeführer wie folgt strafgerichtlich schuldig erkannt und bestraft: "S hat am 24. 1. 1994 in Wien mit dem Vorsatz sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §2;StGB §5;StGB §6;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung, die sich in der Verwirklichung des strafbaren Tatbestands erschöpft (Fehlen des sogenannten "disziplinären Überhangs") (§ 95 Abs 1 BDG 1979), kann (abgesehen von weiteren Strafbarkeitskriterien wie etwa Verschulden oder... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 27. Mai 1993 mit nachstehendem Inhalt erlassen: "J ist als gemäß § 9 VStG verantwortliches zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Vorstandsmitglied der X-Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, D, welche persönlich haftende Gesellschafterin der XY-Gesellschaft mbH & Co, D ist) dafür verantwortlich, daß die XY-Gesellschaft mbH & Co am Standort L, seit mehreren Jahren den Lebensmi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;StGB §5;VStG §44 Abs1 Z7;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0391 E 22. März 1996
Rechtssatz: Die Begründungspflicht hinsichtlich der subjektiven Tatseite wird nicht entsprochen, wenn nur auf das Vorbringen des Besch und "im Akt erliegende Schreiben" hing... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz leitete mit Bescheid vom 24. August 1994 das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin ein, weil der Verdacht bestehe, sie habe anläßlich ihrer Einreisen in den Jahren 1989 und 1990 über das Zollamt Flughafen Wien vorsätzlich Waren, nämlich näher angeführte Damenringe, unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- und... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5;
Rechtssatz: Der Vorsatz (bzw sein Nachweis) kann sich auch aus der (äußeren Erscheinungsform der) Tat selbst ergeben (Hinweis E 11.2.1982, 81/16/0229, 0230, VwSlg 5657 F/1982). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996160014.X04 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 29. März 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. Oktober 1993 um 17.39 Uhr auf einer bestimmt bezeichneten Stelle der Tauernautobahn A10 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Fahrtrichtung Salzburg gelenkt, und zwar trotz einer durch Vorschriftszeichen kundgemachten erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von mindestens 152 km/h. Er habe dadurch eine Verwaltungsübe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §5;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Angabe des Besch im Verwaltungsstrafverfahren, er habe eine erhöhte Geschwindigkeit gewählt, weil seine Tochter dringend die Toilette aufsuchen habe müssen, ergibt sich, daß er den tatbildmäßigen Erfolg (Geschwindigkeitsüberschreitung) nic... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 29. Oktober 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 4 der Tiroler Pilzschutzverordnung eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) verhängt. Der vom Beschwerdeführer erhobene Einspruch enthält folgende Äußerung: "Abgesehen von den behaupteten Formfehlern dürfte die Bezirkshauptmannschaft Landeck bei der Strafb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §37;StGB;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 19 Abs 2 letzter Sa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;StGB;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Anordnung von Ordnungsstrafen gemäß § 34 AVG ist die Anwendung der Prinzipien des materiellen Verwaltungsstrafrechts oder überhaupt des allgemeinen Strafrechts nicht geboten. Schlagworte Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 ... mehr lesen...
Das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz erkannte den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 6. Juni 1991 (im zweiten Rechtsgang) schuldig, er habe im März 1988 im Bereich des Zollamtes Wien eine Sache, hinsichtlich welcher vom abgesondert verfolgten J.C. ein Schmuggel nach § 35 Abs. 1 FinStrG begangen worden war, nämlich ein Gemälde, unter Außerachtlassung der gebotenen und objektiv wie subjektiv zuzumutenden Sorgfalt, sohin fahrlässig, nach Kenntnisnahme der illegalen Her... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §37;FinStrG §8;StGB §164;StGB §165;StGB §5;StGB §6;
Rechtssatz: Von einem Verheimlichen iSd § 37 FinStrG kann erst dann gesprochen werden, wenn dem betreffenden Tatverhalten ein vom Täter vorsätzlich (oder fahrlässig) zum Einsatz gebrachter Verschleierungseffekt innewohnt, dessen Wesen sich darin äußert, daß er dem Auffinden d... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates am Sitze des Finanzamtes für den I. Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 25. Jänner 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als leitende Angestellte der Firma G & Co - Treuhandgesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: GesmbH) vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes) ungerechtfertigte Abgabengutschriften für die Jahre 1983 und 1984 von zusammen S 747.224,-- g... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0022 E 5. Oktober 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vorsatz bedeutet eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstiger Sachv... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens waren am 23. Feber 1987 auf Antrag der G Speditions-Gesellschaft m.b.H. in S als Begleitscheinnehmer vom Anweisungszollamt Walserberg-Autobahn insgesamt sechs Stück Prototypen von Gehängen (für Schwungscheibe, Zylinderkopf, Komplettmotor und Werkstückträger) unter Zollverschluß im Begleitscheinverfahren an das Empfangszollamt Steyr angewiesen worden. Im Begleitschein war die Stellungsfrist mit 27. Feber 1987 festgesetzt und als Empfänger d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0022 E 5. Oktober 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vorsatz bedeutet eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstiger Sachv... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, Leiterin des Polytechnischen Lehrganges in A, brachte mit Eingabe an die Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld vom 16. Dezember 1988 eine Privatanklage gegen den Mitbeteiligten ein, weil dieser sie im Zuge eines Telefongesprächs, das von Direktor Z am 9. November 1988 von ihrem Büro aus mit dem Mitbeteiligten geführt worden sei, mit dem Ausdruck "spinnende Direktorin" apostrophiert habe. Die Beschwerdeführerin sei neben Z gestanden und habe das Gespräch mithören k... mehr lesen...
Index: L40016 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Steiermark24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG Stmk 1975 §2 Abs1;StGB §5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Ehrenkränkung nach § 2 Abs 1 Stmk LPolG muß sich der Vorsatz auf die Verwirklichung des Sachverhaltes beziehen, der einem Tatbild nach § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 des Landesgesetzes entspricht. All diesen Tabildern ist... mehr lesen...
Index: L40016 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Steiermark24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG Stmk 1975 §2 Abs1;StGB §5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da § 2 Abs 1 Stmk LPolG keine besondere Form des Vorsatzes fordert, genügt für die Begehung einer Ehrenkränkung bedingter Vorsatz (dolus eventualis). Darunter ist zu verstehen, daß der Täter den tatbildmäßigen Erfolg zwa... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;StGB;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht keine Subsidiarität der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG gegenüber einem Straftatbestand des StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989100021.X07 Im RIS seit 25.01.1991 Z... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Dezember 1989, Zl. 89/16/0185, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 4. August 1989 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Bestrafung des Beschwerdeführers wegen des Finanzvergehens der (vorsätzlichen) Abgabenhehlerei im zweiten ... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer nach mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 5. Dezember 1988 des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weil er in der Zeit von Anfang 1985 bis Anfang 1986 im Bereiche des Hauptzollamtes Wien vorsätzlich Sachen, nämlich einen Perserteppich Isfahan 166 x 107 cm, einen Seidenp... mehr lesen...