Norm: StGB §27 Abs1StGB §43StGB §44 Abs2
Rechtssatz: § 44 Abs 2 StGB ist in Zusammenhang mit § 43 StGB zu lesen, sodass eine bedingte Nachsicht der Rechtsfolge nicht in jedem Fall, sondern nur unter den Präventionsvoraussetzungen des § 43 Abs 1 StGB zu gewähren ist. Entscheidungstexte 15 Os 129/04 Entscheidungstext OGH 17.02.2005 15 Os 129/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §43aStGB §46StPO §180 Abs1StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bedingte Strafnachsicht zu erwarten ist, betrifft kein Kriterium der Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Ob eine Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen wird oder nicht, spielt für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 180 Abs 1 letzter Satz StPO keine Rolle. Anders als in den Fällen, in denen überhaupt keine Strafe zu erwarten ist (vergleiche § 6 Abs 1 und ... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43StGB §43aStPO §180 Abs1StPO §193 Abs2StVG §4StVG §5 Abs1SMG §39
Rechtssatz: Ob bedingte Strafnachsicht zu erwarten ist, ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ohne Bedeutung, ebenso aber auch, ob nach Urteilsrechtskraft die Gewährung eines Strafaufschubs nach § 39 SMG zu erwarten ist. Entscheidungstexte 11 Os 2/04 Entscheidungstext OGH 10.02.2004 11... mehr lesen...