Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §40;StGB §34 Z17;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Beschwerdeführer die Tat (hier: eine Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht in Abrede gestellt hat, vermag angesichts des Betretens auf frischer Tat mittels eines Laser-Geschwindigkeitsmessers ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §40;StGB §34 Z17;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Beschwerdeführer die Tat (hier: eine Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht in Abrede gestellt hat, vermag angesichts des Betretens auf frischer Tat mittels eines Laser-Geschwindigkeitsmessers ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;StGB §34 Z8;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Der Milderungsgrund der Tatbegehung im Zustand e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §1 Abs4;StGB §34 Z17;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Das reumütige Eingestehen der Fehlleistung (Nic... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;StGB §34 Z8;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Der Milderungsgrund der Tatbegehung im Zustand e... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §1 Abs4;StGB §34 Z17;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Das reumütige Eingestehen der Fehlleistung (Nic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gegen die mitbeteiligte Partei ergangenen Berufungsbescheid vom 16. März 1994 wurde folgende Entscheidung getroffen: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG wird das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: "Sie haben es als Geschäftsführer der C HandelsgesmbH., welche persönlich haftende Gesellschafterin der C HandelsgesmbH. & Co KG. ist, unterlassen, die Getränkesteuer 1. für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1988 im Betrag von 2.245,-- ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gegen die mitbeteiligte Partei ergangenen Berufungsbescheid vom 16. März 1994 wurde folgende Entscheidung getroffen: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG wird das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: "Sie haben es als Geschäftsführer der C HandelsgesmbH., welche persönlich haftende Gesellschafterin der C HandelsgesmbH. & Co KG. ist, unterlassen, die Getränkesteuer 1. für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1988 im Betrag von 2.245,-- ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gegen die mitbeteiligte Partei ergangenen Berufungsbescheid vom 16. März 1994 wurde folgende Entscheidung getroffen: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG wird das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: "Sie haben es als Geschäftsführer der C HandelsgesmbH., welche persönlich haftende Gesellschafterin der C HandelsgesmbH. & Co KG. ist, unterlassen, die Getränkesteuer 1. für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1988 im Betrag von 2.245,-- ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z15;StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Eine "Selbstanzeige" (hier: anläßlich einer Abgabenprüfung, die entsprechenden Ermittlungsaufwand der Behörde erspart, kann als Milderungsgrund iSd § 34 Z 17 StGB gewertet werden (Hinweis E 19.10.1995, 95/16/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:199416009... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z15;StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Eine "Selbstanzeige" (hier: anläßlich einer Abgabenprüfung, die entsprechenden Ermittlungsaufwand der Behörde erspart, kann als Milderungsgrund iSd § 34 Z 17 StGB gewertet werden (Hinweis E 19.10.1995, 95/16/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:199416009... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z15;StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Eine "Selbstanzeige" (hier: anläßlich einer Abgabenprüfung, die entsprechenden Ermittlungsaufwand der Behörde erspart, kann als Milderungsgrund iSd § 34 Z 17 StGB gewertet werden (Hinweis E 19.10.1995, 95/16/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:199416009... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Linz, Baurechtsamt, trug dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 28. Mai 1991 auf, die im genehmigten Plan vom 24. März 1994 über das Tiefgeschoß als Nebenräume ausgewiesenen Räume im Objekt Linz, K-Gasse 1, nicht zu Wohnzwecken zu nützen und sofort zu räumen. Dieser Auftrag wurde damit begründet, es sei anläßlich der Kollaudierungsverhandlung vom 28. Februar 1991 und von Erhebungen am 2. April und 14. Mai 1991 festgestellt worden, daß diese als Nebenräume ausgew... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32;StGB §33;StGB §34;StGB §35;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Ein besonderer Milderungsgrund des Nichtbeharrens im strafbaren Verhalten ist weder dem § 19 VStG noch den dort angeführten Bestimmungen des StGB zu entnehmen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 1. März 1994) wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 20. Mai 1992 von 23.45 bis 0.25 Uhr in einer näher bezeichneten Wohnung in I mit dem Manfred T. gegen Entgelt einen Geschlechtsverkehr außerhalb eines behördlich bewilligten Bordells durchgeführt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 1 lit. a iVm § 14 Abs. 1 lit. a Tiroler Landes-Polizeigesetz (LPG) begang... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 1. März 1994) wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 20. Mai 1992 von 23.45 bis 0.25 Uhr in einer näher bezeichneten Wohnung in I mit dem Manfred T. gegen Entgelt einen Geschlechtsverkehr außerhalb eines behördlich bewilligten Bordells durchgeführt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 1 lit. a iVm § 14 Abs. 1 lit. a Tiroler Landes-Polizeigesetz (LPG) begang... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z18;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist nicht gehalten, den Umstand, daß zwischen der Tat und der Erlassung des Berufungsbescheides ein Zeitraum von nahezu sieben Monaten vergangen ist, als Milderungsgrund zu berücksichtigen; dabei handelt es sich nicht um "längere Zeit" iSd § 34 Z 18 StGB (Hinweis E 14.1.1985, 84/10/021... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z18;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist nicht gehalten, den Umstand, daß zwischen der Tat und der Erlassung des Berufungsbescheides ein Zeitraum von nahezu sieben Monaten vergangen ist, als Milderungsgrund zu berücksichtigen; dabei handelt es sich nicht um "längere Zeit" iSd § 34 Z 18 StGB (Hinweis E 14.1.1985, 84/10/021... mehr lesen...
Die belangte Behörde fällte mit dem angefochtenen Berufungsbescheid gegen die mitbeteiligte Partei den folgenden Spruch: "Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat durch Dr. Findeis als Vorsitzende, Mag. Fridl als Berichter und Dr. Hrdliczka als Beisitzerin über die Berufung der Frau E vom 8.6.1994 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4 - Referat 7, vom 17.5.1994, Zahl MA 4/7-70389/4/0, wegen Übertretung des § 10 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 de... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1;StGB §34 Z17;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Das Fehlen des Attributes "wesentlich" in der
Begründung: d... mehr lesen...
Die belangte Behörde fällte mit dem angefochtenen Berufungsbescheid gegen die mitbeteiligte Partei den folgenden Spruch: "Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat durch Dr. Findeis als Vorsitzende, Mag. Fridl als Berichter und Dr. Hrdliczka als Beisitzerin über die Berufung der Frau E vom 8.6.1994 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4 - Referat 7, vom 17.5.1994, Zahl MA 4/7-70389/4/0, wegen Übertretung des § 10 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 de... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1;StGB §34 Z17;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Das Fehlen des Attributes "wesentlich" in der
Begründung: d... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 (bzw. Abs. 3) des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg im Zusammenhalt mit näher bezeichneten Bestimmungen der Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurden deshalb gemäß ... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 (bzw. Abs. 3) des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg im Zusammenhalt mit näher bezeichneten Bestimmungen der Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurden deshalb gemäß ... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 (bzw. Abs. 3) des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg im Zusammenhalt mit näher bezeichneten Bestimmungen der Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurden deshalb gemäß ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §254 Abs1;StGB §33 Z6;StGB §34 Z3;VStG §19 Abs2;VStG §19; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/17/0075 - 95/17/0100
Rechtssatz: Die achtenswerten Beweggründe des § 34 Z 3 StGB bilden das Gegenstück zu den besonders verwerflichen Beweggrü... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z3;StGB §6;VStG §19 Abs2;VStG §19; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
95/17/0075 - 95/17/0100
Rechtssatz: Selbst bei der Schuldform der bewußten Fahrlässigkeit will der Täter das tatbildmäßige Unrecht nicht herbeiführen. Für einen, sei es auch achtenswerten Beweggrund (ein Motiv), d... mehr lesen...