Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Dass der Milderungsgrund der Unbescholtenheit als nicht gegeben erachtet wird, ist nicht mit dem Erschwerungsgrund einer (einschlägigen) Vorstrafe gleichzusetzen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Eu... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34;StGG Art13;VStG §19;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse an einer funktionierenden Parlamentsberichterstattung stellt keinen Milderungsgrund dar (hier: Übertretung eines Halteverbotes, noch dazu an einer ganz anderen Stelle). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Euro... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Dass der Milderungsgrund der Unbescholtenheit als nicht gegeben erachtet wird, ist nicht mit dem Erschwerungsgrund einer (einschlägigen) Vorstrafe gleichzusetzen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Eu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;VStG §19;
Rechtssatz: Dem Milderungsgrund des Abtragens eines konsenslos errichteten Bauwerkes kommt kein erhebliches Gewicht zu, weil die Beseitigung der Baulichkeit lediglich einen "Vorgriff" auf eine allfällige Verwaltungsvollstreckung darstellen kann. Schlagworte Erschwerende und mildernde Ums... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;VStG §19;
Rechtssatz: Dem Milderungsgrund des Abtragens eines konsenslos errichteten Bauwerkes kommt kein erhebliches Gewicht zu, weil die Beseitigung der Baulichkeit lediglich einen "Vorgriff" auf eine allfällige Verwaltungsvollstreckung darstellen kann. Schlagworte Erschwerende und mildernde Ums... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;VStG §19;
Rechtssatz: Dem Milderungsgrund des Abtragens eines konsenslos errichteten Bauwerkes kommt kein erhebliches Gewicht zu, weil die Beseitigung der Baulichkeit lediglich einen "Vorgriff" auf eine allfällige Verwaltungsvollstreckung darstellen kann. Schlagworte Erschwerende und mildernde Ums... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §19;
Rechtssatz: Weder der Umstand, dass der Beschuldigte (vergeblich) versucht hat, sofort den Geschädigten, den er persönlich gekannt hat, vom Unfall zu verständigen, noch die Tatsache, dass der Schaden in der Folge beglichen wurde, stellen Milderungsgründe dar, die eine Herab... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §19;
Rechtssatz: Weder der Umstand, dass der Beschuldigte (vergeblich) versucht hat, sofort den Geschädigten, den er persönlich gekannt hat, vom Unfall zu verständigen, noch die Tatsache, dass der Schaden in der Folge beglichen wurde, stellen Milderungsgründe dar, die eine Herab... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §19;
Rechtssatz: Weder der Umstand, dass der Beschuldigte (vergeblich) versucht hat, sofort den Geschädigten, den er persönlich gekannt hat, vom Unfall zu verständigen, noch die Tatsache, dass der Schaden in der Folge beglichen wurde, stellen Milderungsgründe dar, die eine Herab... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z10;VStG §19;
Rechtssatz: Bei den Milderungsgründen und Erschwerungsgründen geht es darum, eine schuldangemessene und tatangemessene Strafe zu verhängen. Die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse haben dabei - abgesehen von Ausnahmsfällen wie dem Milderungsgrund der drückenden Notlage (§ 34 Z 10 StGB) - außer Bet... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z10;VStG §19;
Rechtssatz: Bei den Milderungsgründen und Erschwerungsgründen geht es darum, eine schuldangemessene und tatangemessene Strafe zu verhängen. Die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse haben dabei - abgesehen von Ausnahmsfällen wie dem Milderungsgrund der drückenden Notlage (§ 34 Z 10 StGB) - außer Bet... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Haben sogar getilgte Vorstrafen die Unbescholtenheit zur Folge und hindern diese den Milderungsgrund nach § 34 Z 2 StGB nicht, so gilt dies erst recht für ein Verhalten, dessen Strafbarkeit nie festgestellt wurde. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Eu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Haben sogar getilgte Vorstrafen die Unbescholtenheit zur Folge und hindern diese den Milderungsgrund nach § 34 Z 2 StGB nicht, so gilt dies erst recht für ein Verhalten, dessen Strafbarkeit nie festgestellt wurde. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Eu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;StGB §34 Z2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Auch dann, wenn Unbescholtenheit vorliegt und sich die Behörde in der Strafbemessung damit nicht auseinander gesetzt hat, führt dies nicht zur Aufhebung des ang... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;StGB §34 Z2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Auch dann, wenn Unbescholtenheit vorliegt und sich die Behörde in der Strafbemessung damit nicht auseinander gesetzt hat, führt dies nicht zur Aufhebung des ang... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Ein Geständnis ist nicht als Milderungsgrund zu werten, wenn der Beschuldigte dieses in der Folge wieder bestreitet. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985180053.X07 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Ein Geständnis ist nicht als Milderungsgrund zu werten, wenn der Beschuldigte dieses in der Folge wieder bestreitet. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985180053.X07 Im RIS se... mehr lesen...
Im Zuge der Erhebungen nach einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden, der sich am 9. September 1979 um 0.15 Uhr im Kreuzungsbereich Thaliastraße-Kirchstetterngasse in Wien 16, ereignet hatte, wurde der Beschwerdeführer, einer der am Unfall beteiligten Fahrzeuglenker, nach einer Mundspülung um 0.30 Uhr einer Atemluftprobe unterzogen, welche positiv ausfiel. Um 1.30 Uhr es erwähnten Tages untersuchte der Amtsarzt der Bundespolizeidirektion Wien Dr. S. den Beschwerdeführer u... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg24/01 Strafgesetzbuch
Norm: PolStG Slbg 1975 §3 Abs1 idF 1981/048; StGB §34 Z13; StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z11; VStG §19; StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z12; VStG §19; StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z18; VStG §19; StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 ... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol24/01 Strafgesetzbuch
Norm: LPolG Tir 1976 §14 litb; StGB §34 Z13; StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2; VStG §19; StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 ... mehr lesen...