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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34 Z11;Rechtssatz
Hieher zählen Umstände, die an die Grenze des entschuldigenden Notstandes oder sonst der Unzumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens führen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985100025.X06Im RIS seit
09.11.2005