Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs1;StGB §34 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Das bloße "Nicht-in Abrede-Stellen" und Zugestehen, was bereits aufgedeckt wurde, kommt einem umfassenden und freiwilligen Geständnis im Sinne des § 34 Abs. 1 Z. 17 StGB nicht gleich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000090012.X06 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 25. Juli 1999 um ca. 12.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug auf der Pyhrnautobahn A9 und auf der Pyhrnpaß Bundesstraße B 138 bei Strkm 30,200 im Gemeindegebiet von Schlierbach in Richtung Kirchdorf/Krems gelenkt, wobei er als Lenker dieses Sattelkraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 25. Juli 1999 um ca. 12.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug auf der Pyhrnautobahn A9 und auf der Pyhrnpaß Bundesstraße B 138 bei Strkm 30,200 im Gemeindegebiet von Schlierbach in Richtung Kirchdorf/Krems gelenkt, wobei er als Lenker dieses Sattelkraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Abs1 Z3;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Nur solche Beweggründe sind als achtenswert anzuerkennen, die auch einem rechtstreuen Menschen die Begehung einer strafbaren Handlung nahelegen (vgl. Leukauf-Steininger, Komm3, § 34 RN 8). Es ist aber keineswegs naheliegend, zur Verhinderung "viel künftigen Leides" die (mangelnde) Effizienz vo... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Abs1 Z3;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Nur solche Beweggründe sind als achtenswert anzuerkennen, die auch einem rechtstreuen Menschen die Begehung einer strafbaren Handlung nahelegen (vgl. Leukauf-Steininger, Komm3, § 34 RN 8). Es ist aber keineswegs naheliegend, zur Verhinderung "viel künftigen Leides" die (mangelnde) Effizienz vo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 3. März 1998 wurde der Beschwerdeführer zweier Verwaltungsübertretungen nach § 58 Abs. 1 iVm. § 10 Abs. 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 (NSchG 1993) sowie § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4 sowie Abs. 4 Z. 4 der Salzburger Baumschutzverordnung (BaumschutzV), kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptsstadt Salzburg, Folge 3a/1992, sowie zweier Verwaltungsübertretungen nach § 58 Abs. 1 iVm. § 10 Abs. 1 NSchG 1993 sowie ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 3. März 1998 wurde der Beschwerdeführer zweier Verwaltungsübertretungen nach § 58 Abs. 1 iVm. § 10 Abs. 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 (NSchG 1993) sowie § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4 sowie Abs. 4 Z. 4 der Salzburger Baumschutzverordnung (BaumschutzV), kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptsstadt Salzburg, Folge 3a/1992, sowie zweier Verwaltungsübertretungen nach § 58 Abs. 1 iVm. § 10 Abs. 1 NSchG 1993 sowie ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Ein nicht schon in der mündlichen Einvernahme im Verfahren erster Instanz, sondern erst mit der Berufung abgegebenes reumütiges Geständnis kann nicht einen ins Gewicht fallenden Milderungsgrund darstellen (vgl. etwa die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren II2, zu § 19 VStG wiedergegebene Rechtsprechung, i... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/16/0054 E 25. Juni 1992 VwSlg 6684 F/1992 RS 10
(nunmehr § 34 Abs 1 Z 17 StGB statt § 34 Z 17 StGB) Stammrechtssatz § 34 Z 17 StGB nimmt als Milderungsgrund das reumütige Geständnis oder das Geständnis, welches wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, an. Ein reumütiges Geständ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Ein nicht schon in der mündlichen Einvernahme im Verfahren erster Instanz, sondern erst mit der Berufung abgegebenes reumütiges Geständnis kann nicht einen ins Gewicht fallenden Milderungsgrund darstellen (vgl. etwa die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren II2, zu § 19 VStG wiedergegebene Rechtsprechung, i... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/16/0054 E 25. Juni 1992 VwSlg 6684 F/1992 RS 10
(nunmehr § 34 Abs 1 Z 17 StGB statt § 34 Z 17 StGB) Stammrechtssatz § 34 Z 17 StGB nimmt als Milderungsgrund das reumütige Geständnis oder das Geständnis, welches wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, an. Ein reumütiges Geständ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. September 1999 um 05.15 Uhr in Höchst, Fahrtrichtung Schweiz, als Lenker eines Sattelzugfahrzeuges, mit welchem ein Sattelanhänger gezogen worden sei, eine Fahrt im Hoheitsgebiet Österreichs durchgeführt. Die Einreise sei am 20.9.1999 um 04.40 Uhr über Lindau, A 14, Pfändertunnel - Citytunnel erfolgt. Dabei habe er keine der nachstehend aufgeführten Unterlagen mitgefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. Oktober 1999 um 10.45 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeuges auf der B 202 beim Zollamt Höchst ein Transitfahrt im Hoheitsgebiet Österreichs von Deutschland kommend über "Lindau, A 14 Pfändertunnel" durchgeführt. Die Einreise nach Österreich sei um 10.00 Uhr erfolgt. Dabei habe er keine der nachstehend angeführten Unterlagen mitgefüh... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 10. Dezember 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. September 1999 um 09.20 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten LKW-Zug auf der A 14 Rheintal Autobahn, Fahrtrichtung Deutschland, Höhe km 0,6, gelenkt - nachdem er sich zuvor zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr mit diesem LKW-Zug beim Zollamt Hohenems zur Ausreise in die Schweiz gestellt habe, aber wegen fehlender Ausfuhrpapiere (Vorabfertigung) w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. September 1999 um 05.15 Uhr in Höchst, Fahrtrichtung Schweiz, als Lenker eines Sattelzugfahrzeuges, mit welchem ein Sattelanhänger gezogen worden sei, eine Fahrt im Hoheitsgebiet Österreichs durchgeführt. Die Einreise sei am 20.9.1999 um 04.40 Uhr über Lindau, A 14, Pfändertunnel - Citytunnel erfolgt. Dabei habe er keine der nachstehend aufgeführten Unterlagen mitgefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. September 1999 um 05.15 Uhr in Höchst, Fahrtrichtung Schweiz, als Lenker eines Sattelzugfahrzeuges, mit welchem ein Sattelanhänger gezogen worden sei, eine Fahrt im Hoheitsgebiet Österreichs durchgeführt. Die Einreise sei am 20.9.1999 um 04.40 Uhr über Lindau, A 14, Pfändertunnel - Citytunnel erfolgt. Dabei habe er keine der nachstehend aufgeführten Unterlagen mitgefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. Oktober 1999 um 10.45 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeuges auf der B 202 beim Zollamt Höchst ein Transitfahrt im Hoheitsgebiet Österreichs von Deutschland kommend über "Lindau, A 14 Pfändertunnel" durchgeführt. Die Einreise nach Österreich sei um 10.00 Uhr erfolgt. Dabei habe er keine der nachstehend angeführten Unterlagen mitgefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. Oktober 1999 um 10.45 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeuges auf der B 202 beim Zollamt Höchst ein Transitfahrt im Hoheitsgebiet Österreichs von Deutschland kommend über "Lindau, A 14 Pfändertunnel" durchgeführt. Die Einreise nach Österreich sei um 10.00 Uhr erfolgt. Dabei habe er keine der nachstehend angeführten Unterlagen mitgefüh... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 10. Dezember 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. September 1999 um 09.20 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten LKW-Zug auf der A 14 Rheintal Autobahn, Fahrtrichtung Deutschland, Höhe km 0,6, gelenkt - nachdem er sich zuvor zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr mit diesem LKW-Zug beim Zollamt Hohenems zur Ausreise in die Schweiz gestellt habe, aber wegen fehlender Ausfuhrpapiere (Vorabfertigung) w... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;StGB §34 Abs1 Z2;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0074 E 20. September 2000 RS 4 Stammrechtssatz Der einzige zu berücksich... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 10. Dezember 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. September 1999 um 09.20 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten LKW-Zug auf der A 14 Rheintal Autobahn, Fahrtrichtung Deutschland, Höhe km 0,6, gelenkt - nachdem er sich zuvor zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr mit diesem LKW-Zug beim Zollamt Hohenems zur Ausreise in die Schweiz gestellt habe, aber wegen fehlender Ausfuhrpapiere (Vorabfertigung) w... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;StGB §34 Abs1 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Der einzige zu berücksichtigende Milderungsgrund der verwaltungsrechtlichen Unbescholtenhei... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8;StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte auf frischer Tat betreten, kann ihm der Milderungsgrund des reumütigen Geständnisses nicht z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8;StGB §34 Abs1 Z10;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse sind nur ausnahmsweise, nach Maßgabe der einzelnen M... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Dass der Beschuldigte den von der Behörde vorgeworfenen Sachverhalt STETS VORBEHALTLOS EIN... mehr lesen...
Rechtssatz: Der einzige zu berücksichtigende Milderungsgrund der verwaltungsrechtlichen Unbescholtenheit bedeutet auch bei Fehlen von Erschwerungsgründen im Hinblick auf den schwerwiegenden Unrechtsgehalt der durch das Nichtmitführen näher bezeichneter Unterlagen begangenen Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 1 Z 8 GütbefG 1995 iVm Art 1 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission noch kein beträchtliches Überwiegen der ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;StGB §34 Abs1 Z2;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0074 E 20. September 2000 RS 4 Stammrechtssatz Der einzige zu berücksich... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;StGB §34 Abs1 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Der einzige zu berücksichtigende Milderungsgrund der verwaltungsrechtlichen Unbescholtenhei... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8;StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte auf frischer Tat betreten, kann ihm der Milderungsgrund des reumütigen Geständnisses nicht z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403024/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8;StGB §34 Abs1 Z10;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse sind nur ausnahmsweise, nach Maßgabe der einzelnen M... mehr lesen...