Begründung: Die Klägerin betreibt eine PR- und Werbeagentur. Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin sind Erika und Gernot R*****. Mit Vertrag vom 27. 3. 2001 vereinbarte die Klägerin mit Erhard P. S*****, Leistungen im PR- und Werbebereich zur Unterstützung der Aktivitäten von E***** zu erbringen. Über derartige Leistungen legte die Klägerin im Zeitraum zwischen März und Dezember 2002 zahlreiche Rechnungen; sie erliegen im Steuerakt der Klägerin. Der Beklagte ist Mitglied d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Winfried R***** im zweiten Rechtsgang - zusätzlich zu einem bereits in Teilrechtskraft erwachsenen Schuldspruch wegen (richtig:) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 302 Abs 1, 15 StGB (vgl 13 Os 17/07k, ÖJZ-LS 2007/65, 704) - des Vergehens der versuchten Verletzung des Amtsgeheimnisses nach §§ 15, 310 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er als mit der Leitung der Ge... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Winfried R***** zweier Verbrechen des versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 302 Abs 1 StGB (1 und 3) und eines Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er im Bezirk W***** als Kommandant des Gendarmeriepostens St. A***** mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihren Rechten auf Strafverfolgung und - zu 3 - auf Feststellung von illegal beschäftigten a... mehr lesen...
Gründe: Dr. Klaus Otto B***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch einer Mitangeklagten und unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält, des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 6. oder 7. April 1999 in Traun als mit der Leitung der Abteilung V (Polizeiabteilung bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land) betrauter Beamter (mit Aufgabenbereich Waffenwesen, Fremdenrecht, Passwesen und son... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. Wolfgang M***** des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB (A 1) und Franz K***** des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB (A 2 a) sowie des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach §§ 12 zweiter Fall, 310 Abs 1 StGB (A 2 b) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. Wolfgang M***** des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimn... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis legte Andreas K***** mit Anklageschrift vom 10.September 1997 (ON 9) als Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB zur Last, am 24. Oktober 1996 in Braunau am Inn als Gendarmeriebeamter des örtlichen Gendarmeriepostens mit dem Vorsatz, einen anderen in seinem Recht auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (§ 1 Abs 1 DSG) zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ i... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1StGB §310 Abs1DSG §1 Abs1
Rechtssatz: Im Falle der Einholung einer Strafregisterauskunft aus privatem Interesse und Weitergabe derselben an Unberechtigte (§§ 9, 10 StRegG) durch einen Beamten kommt § 302 StGB auch dann in Betracht, wenn sich der Vorsatz des Täters zwar von vornherein auf die Weitergabe einer "leeren" Strafregisterauskunft beschränkt, er aber plant, andernfalls die Auskunft unter solchen Umständen zu verweige... mehr lesen...
Norm: DSG §1 Abs1StGB §302 Abs1StGB §310 Abs1
Rechtssatz: Die durch unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten bewirkte Verletzung des § 1 Abs 1 DSG ist in subjektiver Hinsicht dem Tatbestand des § 302 StGB nur dann zu unterstellen, wenn der Täter bei der wissentlich mißbräuchlichen Datenweitergabe es zumindest ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand, dadurch tatsächlich schutzwürdige Interessen des Betroffenen zu verletzen. Handelt... mehr lesen...
Norm: DSG §1 Abs1StGB §302 Abs1StGB §310 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der (mißbräuchlichen) Weitergabe personenbezogener Daten kann nicht unbeachtet bleiben, ob und inwieweit die weitergegebenen Daten überhaupt geheim waren, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn sie den Empfängern entweder bekannt oder allgemein zugänglich waren, wie etwa Daten in Telefonbüchern oder Adreßbüchern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §310 Abs1StGB §111 Abs1
Rechtssatz: Die Mitteilung von gar nicht vorliegenden Tatsachen ist nicht eine Verletzung eines Amtsgeheimnisses, sondern könnte nur eine strafbare Handlung gegen die Ehre sein. Entscheidungstexte 8 Bs 454/94 Entscheidungstext OLG Innsbruck 21.09.1994 8 Bs 454/94 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: DSG §1DSG §3DSG §7DSG §48MRK Art8 Abs1 IV3bStGB §302 Abs1StGB §310 Abs1
Rechtssatz: Für den öffentlichen Bereich (hier: Datenbank des Verkehrsamtes der BPolDion Wien) wird das Datengeheimnis durch das Amtsgeheimnis gewährleistet. Infolge der Susidiaritätsklausel in § 48 Abs 1 DSG haften Beamte, die entgegen § 7 DSG das Datengeheimnis verletzen, nach den jeweils in Betracht kommenden strengeren Bestimmungen des StGB (§ 302 Abs 1 oder § 310... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.Februar 1948 geborene Reisekaufmann Karl A wurde des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen dem 7.Mai 1979 und Anfang Juli 1979 in Bad Kreuzen mehreren Personen erzählte, bei der Nationalratswahl am 6.Mai 1979, bei der er als Wahlleiterstellvertreter fungierte, habe Käte C die Sozialistische Partei gewählt. Dieses Urteil ficht der Angeklagte mit einer auf die Z. 4, 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO ge... mehr lesen...
Norm: StGB §310StGB §310 Abs1
Rechtssatz: Die abstrakte Eignung der Offenbarung oder Verwertung, ein öffentliches Interesse zu verletzen, genügt. Entscheidungstexte 11 Os 145/80 Entscheidungstext OGH 19.11.1980 11 Os 145/80 11 Os 67/98 Entscheidungstext OGH 15.09.1998 11 Os 67/98 Beisatz: Der tatsächliche Eintritt einer solchen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.April 1936 geborene Beamte der Heeresverwaltung Josef A, die am 7.April 1957 geborene Vertragsbedienstete Heidemarie B, der am 2.Mai 1940 geborene Versicherungsangestellte Benno C und der am 10.November 1938 geborene Versicherungsdirektor Walter D des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach dem § 310 Abs. 1 StGB. (B, C und D als Beteiligte nach den §§ 12 /dritter Fall /, 14 Abs. 1 StGB.) schuldig erkannt und hiefür zu ... mehr lesen...
Norm: StGB §310 Abs1
Rechtssatz: § 310 Abs 1 StGB durch Weitergabe von Einberufungskontrollisten an eine Versicherungsgesellschaft. Entscheidungstexte 11 Os 145/80 Entscheidungstext OGH 19.11.1980 11 Os 145/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0096268 Dokumentnummer JJR_19801... mehr lesen...
Norm: StGB §310 Abs1
Rechtssatz: § 310 Abs 1 StGB verlangt nur, daß die Offenbarung oder Verwertung des dem Beamten ausschließlich kraft seines Amtes anvertrauten oder zugänglich gewordenen Geheimnisses (objektiv) geeignet ist, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen, und daß der Vorsatz des Täters sich (auch) auf diesen Umstand erstreckt. Entscheidungstexte 12... mehr lesen...
Norm: StGB §310 Abs1
Rechtssatz: § 310 Abs 1 StGB erfordert nicht den Eintritt eines Vermögensschadens oder eine Schädigung konkreter staatlicher Rechte bzw einen darauf gerichteten Vorsatz. Entscheidungstexte 12 Os 125/80 Entscheidungstext OGH 11.09.1980 12 Os 125/80 Veröff: JBl 1981,160 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...