Norm: StGB §31 Abs1
Rechtssatz: § 31 StGB, will eine Schlechterstellung jenes Täters verhindern, über dessen mehrere Straftaten in zeitlich getrennten Urteilen entschieden wurde, obwohl (theoretisch) die Möglichkeit bestand, die Sanktionierung in einem einzigen Verfahren vorzunehmen. Deshalb darf zum einen das (über §§ 28 ff StGB zu bildende) Höchstmaß für die neu abzuurteilende Tat nicht überschritten werden. Zum anderen ist jene Höchstgrenze... mehr lesen...
Gründe: Patrick F***** wurde mit am 13. Juli 2009 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 8. Juli 2009, GZ 154 Hv 64/09z-42, unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach § 83 Abs 1 StGB zu einer unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Mit Urteil vom 27. Juli 2009, GZ 163 Hv 61/09z-36, verhängte dasselbe Gericht unter Bedachtnahme (§ 31 Abs 1 StGB) auf die erstgenannte Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Alfred R***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Februar 2003 im Raum München mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Franz B***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorspiegelung, ein rückzahlungsfähiger und -williger Darlehensnehmer zu sein, zur Gewährung eines Darlehens von 50.000 Euro, somit zu einer Handlun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Dezember 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Kurz als Schriftführerin in der Finanzstrafsache gegen Bernd M***** wegen Finanzvergehen der gew... mehr lesen...
Norm: StGB §31 Abs1StGB §29StGB §84 Abs3
Rechtssatz: § 31 StGB soll lediglich eine Schlechterstellung jenes Täters verhindern, über dessen mehrere Straftaten in zeitlich getrennten Urteilen trotz Sanktionierungsmöglichkeit in einem einzigen entschieden wurde. Diese Bestimmung erlaubt nicht, Sachverhaltselemente aus dem Vorurteil zur
Begründung: der Strafbarkeit oder einer Qualifikation (etwa iS einer Zusammenrechnung nach § 29 StGB oder nach § ... mehr lesen...
Norm: StGB §31 Abs1StGB §28 Abs1 EStPO §56 Abs1
Rechtssatz: § 31 StGB betrifft Fälle, in denen gegen einen Angeklagten wegen zwei oder mehrerer Taten zwei oder mehr Verfahren stattfinden, die nach den zeitlichen Verhältnissen gemäß § 56 StPO vereinigt werden könnten. Zweck des § 31 StGB ist es, dem tätergünstigen Absorptionsprinzip des § 28 Abs 1 StGB auch in diesen Fällen Geltung zu verschaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §31 Abs1StRegG §5 Abs1TilgG §4 Abs2TilgG §4 Abs3TilgG §4 Abs5StPO §292
Rechtssatz: § 4 Abs 5 TilgG stellt auf das tatsächliche Verhältnis von Verurteilungen zueinander, also auf die tatsächliche Voraussetzung für und nicht die Tatsache der Anwendung des § 31 StGB (§ 260 Abs 1 Z 4 StPO) ab. Nimmt eine Verurteilung demnach zu Unrecht auf ein weiteres Urteil (Vorurteil) durch Verhängung einer Zusatzstrafe Bedacht und gelangt dies einem... mehr lesen...