Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 1995/2/28 11Os166/94

Norm: StGB §3 Abs1 A1
Rechtssatz: Da nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der notwendigen Verteidigung zur Abwehr eines Angriffs auf ein notwehrfähiges Gut bedient (§ 3 Abs 1 StGB) ist Notwehr gegen eine Notwehrhandlung (mangels eines rechtswidrigen Angriffs) nicht denkbar. Darüber hinaus kann nach Lage des Falles der Einsatz einer Faustfeuerwaffe (Revolver) von vornherein nicht als Notwehrhandlung angesehen werden, weil Schüsse aus kürzere... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1995

RS OGH 1992/9/24 12Os73/92

Norm: StGB §3 Abs1 A1
Rechtssatz: Nach zweimaligen Messerattacken gegen den Körper des Angegriffenen ist ein Angriff jedenfalls auch dann noch nicht abgeschlossen, wenn der Angreifer zwar zu Boden geschlagen wurde, aber weiter angriffsfähig ist und auch nicht als Zeichen der Beendigung seines Angriffes beispielsweise sich des Messers entledigt. Entscheidungstexte 12 Os 73/92 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1992

RS OGH 1992/9/24 12Os73/92, 15Os2/08w

Norm: StGB §3 Abs1 A1
Rechtssatz: Solange ein Angriff fortdauert, ohne abgeschlossen zu sein, ist er noch gegenwärtig. Entscheidungstexte 12 Os 73/92 Entscheidungstext OGH 24.09.1992 12 Os 73/92 15 Os 2/08w Entscheidungstext OGH 18.02.2008 15 Os 2/08w Beisatz: Ein Angriff ist so lange noch gegenwärtig, als er nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1992

RS OGH 1990/7/3 13Os67/90 (13Os68/90)

Norm: StGB §3 Abs1 Satz2 A1
Rechtssatz: Eine Abwehrhandlung ist (nur) dann von vornherein als unangemessen anzusehen, wenn es offensichtlich, also für jedermann leicht und auf den ersten Blick erkennbar ist, daß von Seite des Angreifers nur ein geringer Nachteil von bloßem Bagatellcharakter droht. Entscheidungstexte 13 Os 67/90 Entscheidungstext OGH 03.07.1990 13 Os 67/90 Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1990

RS OGH 1990/7/3 13Os67/90 (13Os68/90)

Norm: StGB §3 Abs1 A1
Rechtssatz: Nach Lage des Falles kann auch ein Stoß mit einem Weinglas in das Gesicht des (körperlich überlegenen) Angreifers (der seinen Kontrahenten mit dem Umbringen bedroht hatte) als durchaus zulässige - im Sinn des § 3 StGB gerechtfertigte - Reaktion zur verläßlichen Abwehr eines gegen Gesundheit und körperliche Unversehrtheit gerichteten Angriffes angesehen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1990

RS OGH 1987/4/14 11Os27/87, 14Os94/89, 13Os25/90 (13Os26/90), 11Os45/18d

Norm: StGB §3 Abs1 A1
Rechtssatz: "Unmittelbar drohend" ist ein rechtswidriger Angriff erst, sobald die Gefahr des Angriffes und die Notwendigkeit einer abwehrenden Reaktion eindeutig sind (Nowakowski im WK RdZ 15 zu § 3). Entscheidungstexte 11 Os 27/87 Entscheidungstext OGH 14.04.1987 11 Os 27/87 14 Os 94/89 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1987

RS OGH 1987/3/26 12Os14/87, 15Os27/89, 13Os67/90 (13Os68/90), 14Os73/06a, 11Os45/18d, 4Ob116/19s

Norm: StGB §3 Abs1 A2
Rechtssatz: Notwendig im Sinne des § 3 Abs 1 StGB ist jene Verteidigungshandlung, die aus der Situation des Angegriffenen ("ex ante") gesehen, wenngleich unter Beachtung objektiver Kriterien gerade so weit in die Rechtsgüter des Angreifers eingreift, damit der Angriff verlässlich abgewehrt werden kann. Entscheidungstexte 12 Os 14/87 Entscheidungstext OGH 26.03.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1987

RS OGH 1986/9/10 9Os121/86

Norm: StGB §3 Abs1 Satz2 A1
Rechtssatz: § 3 Abs 1 zweiter Satz StGB stellt auf Nachteile mit typischem Bagatellcharakter ab. Läßt ein Angriff aber Verletzungsfolgen im Sinn des § 83 StGB besorgen, so ist der Angegriffene zur Notwehr berechtigt. Entscheidungstexte 9 Os 121/86 Entscheidungstext OGH 10.09.1986 9 Os 121/86 Veröff: RZ 1987/13 S 50 = SSt 57/63 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1986

RS OGH 1984/3/13 10Os22/84, 10Os113/86, 11Os27/87, 15Os119/88, 14Os118/06v

Norm: StGB §3 Abs1 A1
Rechtssatz: Ob sich ein Täter wirklich in einer Notwehrsituation befand, ist nach dem effektiven Geschehensablauf zu beurteilen; bei der Prüfung der Frage hingegen, ob er sich zum Zweck der von ihm gewollten Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs nur der notwendigen Verteidigung bediente, ist eine ex-ante - Betrachtung aus seiner Sicht geboten. Entscheidungstexte 10 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1984

Entscheidungen 1-9 von 9