RS OGH 1992/9/24 12Os73/92

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Veröffentlicht am 24.09.1992
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Norm

StGB §3 Abs1 A1

Rechtssatz

Nach zweimaligen Messerattacken gegen den Körper des Angegriffenen ist ein Angriff jedenfalls auch dann noch nicht abgeschlossen, wenn der Angreifer zwar zu Boden geschlagen wurde, aber weiter angriffsfähig ist und auch nicht als Zeichen der Beendigung seines Angriffes beispielsweise sich des Messers entledigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0088815

Dokumentnummer

JJR_19920924_OGH0002_0120OS00073_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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