Norm
StGB §3 Abs1 A1Rechtssatz
Nach zweimaligen Messerattacken gegen den Körper des Angegriffenen ist ein Angriff jedenfalls auch dann noch nicht abgeschlossen, wenn der Angreifer zwar zu Boden geschlagen wurde, aber weiter angriffsfähig ist und auch nicht als Zeichen der Beendigung seines Angriffes beispielsweise sich des Messers entledigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0088815Dokumentnummer
JJR_19920924_OGH0002_0120OS00073_9200000_002