Norm: StGB §28 Abs1 CbStGB §147 Abs1 Z1StGB §293
Rechtssatz: Wird mit entsprechendem Vorsatz ein falsches oder verfälschtes Beweismittel zu einem Behörden- oder Prozessbetrug gebraucht, ist ein Beweismittelbetrug gegeben, der § 293 StGB verdrängt (WK-StGB § 147 Rz 44). Entscheidungstexte 12 Os 51/06a Entscheidungstext OGH 01.06.2006 12 Os 51/06a ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs3FinStrG §33 Abs1BAO §162StGB §223StGB §293
Rechtssatz: Bei tatsächlicher Leistung der als Absetzbeträge geltend gemachten Zahlungen vermag die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG nicht zu begründen, weil der (die Absetzbeträge nicht berücksichtigende, somit höhere) Abgabenanspruch erst durch die Nichtbenennung entsteht. Auch der ... mehr lesen...
Norm: StGB §293StGB §311
Rechtssatz: Konsumtion des § 293 StGB durch § 311 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 31/03 Entscheidungstext OGH 30.04.2003 13 Os 31/03 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117738 Dokumentnummer JJR_20030430_OGH0002_0130OS00031_0300000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: Ob das Vergehen eines Beamten, der in eigenen Dienst (Besoldungs-) Angelegenheiten seiner Dienstbehörde gegenüber falsche Tatsachen bestätigt, - wenn er sich nicht mangels Schaffung einer den Anforderungen des § 74 Z 7 StGB entsprechenden Urkunde mit dem zum Tatbestand gehörenden Vorsatz nach § 311 StGB strafbar macht - die "Fälschung eines Beweismittels" im Sinne des § 293 StGB zu verwirklichen vermag, ob somit die ... mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: In dem bei der Inskription vorgelegten Maturazeugnis wird unter Angabe der jeweiligen Leistungsbeurteilung lediglich wahrheitsgemäß bestätigt, daß sich der Angeklagte vor der zuständigen Externistenprüfungskommission der Reifeprüfung unterzogen und diese bestanden hat. Daß er sich die Zulassung durch Umgehung zahlreicher Vorprüfungen erschlichen hat, findet in dieser (echten) Urkunde keinen wie immer gearteten Nieder... mehr lesen...
Norm: StGB §289StGB §293
Rechtssatz: Aus dem Begriff des verwaltungsbehördlichen Verfahrens, auf den § 293 StGB abstellt, scheidet die Privatwirtschaftsverwaltung aus. Denn als Verwaltungsbehörde (auch im Sinne des § 289 StGB) sind nur jene Dienststellen (des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde) anzusehen, die zur Besorgung der Hoheitsverwaltung berufen, mithin nach den Rechtsvorschriften mit Anordnungsgewalt und Zwangsgewalt ausgestattet sind... mehr lesen...
Norm: StGB §293UFG allg
Rechtssatz: Die Vergabe der Bundesförderung - wie auch der Landesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz 1993 (UFG), BGBl 1993/185 in der Fassung BGBl 1994/30, erfolgt nicht in einem verwaltungsbehördlichen Verfahren im Sinne des § 293 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 46/96 Entscheidungstext OGH 06.08.1996 11 Os 46/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: Die Strafnorm des § 293 StGB soll den Schutz der Rechtspflege vor Fälschung sachlicher Beweismittel gewährleisten; geschütztes Rechtsgut ist die gerichtliche und verwaltungsbehördliche Rechtsprechung, die zu den staatlichen Hoheitsrechten zählt (EvBl 1995/81). Entscheidungstexte 11 Os 46/96 Entscheidungstext OGH 06.08.1996 11 Os 46/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs1StGB §293
Rechtssatz: Ohne Täuschung über die Identität des Ausstellers ist die Herstellung einer daher echten, bloß inhaltlich unrichtigen Urkunde (sogenannten Lugurkunde) für sich allein nur unter dem Aspekt der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 StGB strafbar, wozu jedoch die vorgesehene Verwendung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren erforderlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: § 293 StGB stellt allein auf den Schutz innerstaatlicher Hoheitsrechte im Zusammenhang mit der Rechtspflege ab. Entscheidungstexte 12 Os 120/94 Entscheidungstext OGH 17.11.1994 12 Os 120/94 17 Os 30/13k Entscheidungstext OGH 06.03.2014 17 Os 30/13k Vgl; Beisatz: Dem Jugendwohlfahrtsträger kam im Tatzeitpun... mehr lesen...