Norm: StGB §21 Abs2StPO §281 Abs1 Z11 zweiter Fall, StPO §285iStPO §290 Abs1StPO §344
Rechtssatz: Weist der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde bereits in nichtöffentlicher Sitzung zurück und war mit dieser eine zugunsten des Angeklagten erhobene Berufung verbunden, so überlässt der Oberste Gerichtshof die Wahrnehmung allfälliger Nichtigkeit aus Z 11 zweiter Fall StPO dem Oberlandesgericht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §22 Abs2
Rechtssatz: § 21 Abs 2 StGB prävaliert gegenüber § 22 StGB (§ 22 Abs 2 zweiter Fall StGB). Therapeutische Gesichtspunkte sind bei der Abgrenzung der Maßnahmen zueinander als sachfremd nicht anzustellen. Entscheidungstexte 14 Os 8/00 Entscheidungstext OGH 14.03.2000 14 Os 8/00 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §22 Abs1StGB §45 Abs1
Rechtssatz: Die bedingte Nachsicht gemäß § 45 Abs 1 StGB der Maßnahme nach § 22 Abs 1 StGB ist nur bei gänzlicher bedingter Nachsicht der Strafe möglich. Entscheidungstexte 13 Os 179/98 Entscheidungstext OGH 19.05.1999 13 Os 179/98 12 Os 36/05v Entscheidungstext OGH 23.06.2005 12 Os 36/... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StVG §71 Abs3StVG §158 Abs4StVG §167aUbG §2UbG §46
Rechtssatz: Wird ein nach § 21 Abs 2 StGB verurteilter abnormer Rechtsbrecher in eine öffentliche Krankenanstalt für Psychiatrie oder eine psychiatrische Abteilung eines öffentlichen allgemeinen Krankenhauses überstellt, ist das Unterbringungsgericht zur Führung des Unterbringungsverfahrens mit den in § 71 StVG genannten Einschränkungen zuständig. Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §494aStVG §162 Abs2 Z1StVG §179 Abs1StVG §179 Abs2
Rechtssatz: 1. Über den Widerruf einer bedingten Entlassung aus einer Maßnahme entscheidet im Fall einer Verurteilung wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen strafbaren Handlung gemäß § 494 a grundsätzlich das im neuen Verfahren erkennende Gericht. 2. Der Widerruf einer bedingten Entlassung aus einer Maßnahme anläßlich einer neuen Verurteilung ist gemäß § 494 a ... mehr lesen...