Norm
StGB §21 Abs2Rechtssatz
Die bedingte Nachsicht gemäß § 45 Abs 1 StGB der Maßnahme nach § 22 Abs 1 StGB ist nur bei gänzlicher bedingter Nachsicht der Strafe möglich.Die bedingte Nachsicht gemäß Paragraph 45, Absatz eins, StGB der Maßnahme nach Paragraph 22, Absatz eins, StGB ist nur bei gänzlicher bedingter Nachsicht der Strafe möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112223Im RIS seit
18.06.1999Zuletzt aktualisiert am
18.12.2023