Norm: StGB §206 Abs2 StGB §207 Abs2 StGB § 206 heute StGB § 206 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013 StGB § 206 gültig von 01.01.2002 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 206 gültig von 01.10... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs2 Fall2
Rechtssatz: Die (von einem unmündigen Mädchen über Verleitung des Täters an sich selbst vorgenommene) digitale Vagnialpenetration entspricht auch beim Tatbild des § 206 Abs 2 zweiter Fall StGB dem Merkmal der "dem Beischlaf gleichzusetzenden" geschlechtlichen Handlung. Entscheidungstexte 13 Os 54/13k Entscheidungstext OGH 29.08.2013 13 Os 54/13k ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Martin H*****, Jasmin Ha***** und Günter R***** (zu A./I./) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster, dritter und vierter Fall StGB, (zu A./II./) des Verbrechens der Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB, (zu A./III./) des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und (zu A./IV./) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB; Martin H***** überdies (zu B./I./) des Vergehens der gefährlichen Drohung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde A***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Blutschande nach §§ 15 Abs 1, 211 Abs 2 StGB (II./) schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit von 2005 bis Ende Juni 2008 in L***** in wiederholten Angriffen I./ dadurch, dass er der am 21. September 2000 geborenen J***** sein Glied und seine Finger in deren Scheide un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard Ü***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht zum 26. Oktober 2006 in Micheldorf in mehreren Angriffen Nadine G***** mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt, und zwar 1./ indem er nach einem gemeinsamen Sturz auf Nadine G***** zu liegen kam, diese festhielt, in weiterer Folge an mehreren Körperstellen biss und mit der flachen Hand gegen den Oberschenkel schlug, ... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt legte Johann A***** mit Anklageschrift vom 18. Februar 2008 zur Last, am 8. Dezember 2007 im Rückfall (§ 39 StGB) Anja S***** außer den Fällen des § 201 StGB mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt zu haben (ON 5). Im Rahmen der am 9. September 2008 durchgeführten Hauptverhandlung (ON 13) modifizierte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage dahin, dass Johann A***** durch die inkriminierten Handlung... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs1StGB §206 Abs1StGB §206 Abs2StGB §206 Abs4
Rechtssatz: Aus § 206 Abs 4 StGB idgF folgt zwingend, dass die Penetration mit einem Gegenstand das Tatbestandsmerkmal „einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung" erfüllt, sofern sie ein zur Geschlechtssphäre gehörendes Organ des Opfers betrifft. Die Analpenetration mit einem Gegenstand ist eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung. Das Vorli... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10StGB §15 C2StGB §201 Abs1StGB §201 Abs2StGB §206 Abs1StGB §206 Abs2
Rechtssatz: Nach der durch die Strafgesetznovelle 1989, BGBl 1989/242, grundlegend geänderten neuen Rechtslage ist auch für die Tatvollendung des § 201 Abs 1 und 2 StGB der "Vollzug" des Beischlafs und einer diesem gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nicht mehr Voraussetzung. Vielmehr genügt für deren Vollendung das "Unternehmen" dieser verpönten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juni 1961 geborene Tischler Günter H*** des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1 und Abs. 3, erster Fall, StGB (A), des Verbrechens der Vergewaltigung nach dem § 201 Abs. 2 StGB (B 1 a), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 2 (richtig Abs. 1) StGB (B 1 b) und des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 StGB (B 2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien am 15.April 1... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Erwin K*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB sowie des in Tateinheit damit begangenen Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt wurde, weil er am 15. und 16.November 1986 in Meran seine unmündige Tochter Marina R*** (geboren am 27.August 1977) zumi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Februar 1959 geborene Elektroinstallateurlehrling Josef A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Dezember 1976 in Obertrum mit der am 23.Februar 1963 geborenen Schülerin Andrea B zweimal den außerehelichen Beischlaf unternommen hatte. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 5 und 9 lit a des § 281 Abs ... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs2StGB §208StGB §218
Rechtssatz: Zum Unterschied von § 218 StGB setzt § 208 StGB die Absicht, seinen Geschlechtstrieb oder den anderer Personen zu erregen oder zu befriedigen, voraus. Entscheidungstexte 10 Os 116/76 Entscheidungstext OGH 03.08.1976 10 Os 116/76 12 Os 129/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 12 Os 129/... mehr lesen...