Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Tibor T***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 (richtig:) Abs 2 und Abs 4 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Tibor T***** des Verbrechens der Hehlerei nach Paragraph 164, (richtig:) Absatz 2 und Absatz 4, dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er nach dem 3. Apr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden Urteil wurden Marius D*****, Ilija M***** und Dragan I***** - jeweils abweichend von der schriftlichen Anklage wegen Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch verübten schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter und vierter Fall StGB - des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und Abs 4 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem an... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.April 1964 geborene Werner F*** von der wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 letzter Fall StGB erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.April 1964 geborene Werner F*** von der wegen des Verbrechens der Hehlerei nach Paragraph 164, Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 3, letzter Fall StGB erhobenen Anklage gemäß Paragraph 259, Ziffer 3, StPO ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ulrich F*** (zu A/I) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, (zu A/II/1) des Verbrechens des "schweren" Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB, (zu A/II/2) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB - richtig: (zu A) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB - und (zu D) des Vergehens der daue... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3 StGB §164 Abs4 StGB § 164 heute StGB § 164 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 164 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 164 gültig von 01.01... mehr lesen...
Gründe: Janetta F*** wurde des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und 3, letzter Fall, StGB. (i.d.F. BGBl. 1982/205) schuldig erkannt. Sie hat im Mai und Juni 1985 in Wien Geldbeträge in der Gesamthöhe von 29.514 S, die ihr Gatte durch Amtsmißbrauch (§ 302 Abs. 1 StGB.) erlangt hatte, an sich gebracht. Die Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a und 10 StPO. geltend. Janetta F*** wurde des Verbrechens der Hehlerei nach Paragraph 164... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.September 1965 geborene Hans Peter A des Vergehens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 3 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 15.Juli 1983 in Linz mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, durch den (Mit-)Konsum von Speisen und Getränken, die der gesondert verfolgte Friedrich B mit von Bernhard C erpreßtem Geld gekauft hatte, wissentlich eine Sache an sich gebracht zu haben, die um eine von einem anderen durch... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3 StGB §164 Abs4 StGB § 164 heute StGB § 164 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 164 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 164 gültig von 01.01... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.November 1933 geborene Erich A und der am 22.Dezember 1945 geborene Franz B wurden des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 3 StGB. und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt. Darnach haben sie anfangs April 1982 in Wien I. von dem abgesondert verfolgten Josef C durch Einbruch gestohlene Gegenstände in einem 5.000 S übersteigenden Wert an sich gebracht, wobei die mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Verm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 26. Mai 1947 geborene Kellnerin Brigitte A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3 Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 26. Mai 1947 geborene Kellnerin Brigitte A des Verbrechens der Hehlerei nach dem Paragraph 164, Absatz eins, Ziffer 2,, Absatz 2 und Absatz 3 (letzter Fall) StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, im Herbst 1981 in Wien vier gestohlene Pelzjacken im Wert von 33.000 S sow... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 21. Oktober 1959 geborene Hausfrau Liselotte A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 21. Oktober 1959 geborene Hausfrau Liselotte A des Verbrechens der Hehlerei nach Paragraph 164, Absatz eins, Ziffer 2,, Absatz 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie in der Nacht zum 2. Juni 1981 in Pinsdorf Bier ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Oktober 1956 geborene Karl Heinz A der Verbrechen der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2 und Abs 3 (zweiter Satz) StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 3, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1; 12 (zweite Alternative) StGB (Punkte B und C) sowie des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (Punkt D) schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, A./ am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.September 1946 geborene Kaufmann Mostafa Badr A - ein ägyptischer Staatsangehöriger - des Verbrechens nach dem § 12 Abs 1 SuchtgiftG. (Punkt I. des Urteilsspruches) und des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs 1 lit a FinStrG. (Punkt II. des Urteilsspruches) schuldig erkannt und gemäß dem § 12 Abs 1 SuchtgiftG. zu einer Freiheitsstrafe, gemäß dem § 37 Abs 2 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.September... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 30. September 1957 geborene Hausfrau Susanne A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil sie im April 1978 in St. Pölten ein silbernes Damenarmband mit grünen Steinen im Werte von etwa 500 S, das der zu AZ 14 Vr 479/78 (Hv 74/78) des Kreisgerichtes St. Pölten wegen Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch rechtskräftig verurteilte Helmut B durch eine mit einer fünf Jahre übersteigende... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.November 1928 geborene Antiquitätenhändler Josef A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2 sowie Abs 2 und Abs 3 (letzter Deliktsfall) StGB. schuldig erkannt, weil er von Jänner bis Mai 1980 in Salzburg in drei Fällen Gegenstände, die von (fünf) abgesondert verfolgten Personen (darunter Karl B) durch Einbruch gestohlen worden waren, mithin Sachen, die ein anderer durch eine mit 5 Jahre erreichende Freiheitsstrafe bed... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.August 1942 geborene Hilfsarbeiter Muhamed A, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, des Vergehens der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum 1) und des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1, Abs. 3 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.August 1942 geborene Hilfsarbeiter Muhamed A, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, des Vergehens der Unterlassung de... mehr lesen...
Norm: StGB §164 StGB §164 Abs3 StGB §164 Abs4 StGB § 164 heute StGB § 164 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 164 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 164 gülti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Schauspieler Peter A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z. 2 und 3 und Abs. 3 StGB. schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Schauspieler Peter A des Verbrechens der Hehlerei nach dem Paragraph 164, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 und Absatz 3, StGB. schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er in der Ze... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am l6. Februar l943 geborene Schneider Anton A und der am 27. November l948 geborene Kaminschleifer Karl B, die beide zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nachgingen, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach § l27 Abs. 1 und Abs. 2 Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am l6. Februar l943 geborene Schneider Anton A und der am 27. November l948 geborene Kaminschleifer Karl B, di... mehr lesen...
Norm: StGB §164 StGB §164 Abs3 StGB §164 Abs4 StGB § 164 heute StGB § 164 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 164 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 164 gülti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 9.April 1945 geborene Taxilenker Gerhard B des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 1 und 2, Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er den Urteilsannahmen zufolge in Wien nachts zum 1.April 1969 den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen, nämlich Josef A, der zusammen mit Josef C und Kurt D in Gesellschaft als Beteiligter zum Nachteil des Erhard E mehrere Radioapparate und Tonbandgeräte in unbe... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs3 StGB §164 Abs4 StGB § 164 heute StGB § 164 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 164 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 164 gültig von 01.01... mehr lesen...