Norm: StGB §156 StGB §157 StGB §161 Abs1 StGB § 156 heute StGB § 156 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 156 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 156 gültig vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurden Karl S***** und (Ing.) Markus S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 (richtig nur, vgl Urteilstenor iVm US 24) Abs 1 StGB, Markus S***** als Bestimmungstäter gemäß § 12 zweiter Fall StGB (rechtsirrig außerdem als Beitragstäter gemäß § 12 dritter Fall StGB) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsene... mehr lesen...
Norm: StGB §157 StGB § 157 heute StGB § 157 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Deliktsvollendung liegt dann vor, wenn wenigstens ein Gläubiger effektiv benachteiligt wird. In den Fällen wirklicher Vermögensverminderung trifft dies immer dann zu, wenn der Vermögensbestandteil aus dem exe... mehr lesen...
Norm: StGB §157 StGB § 157 heute StGB § 157 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
"Veräußert" ist ein Vermögensbestandteil schon mit dem Abschluß eines Kaufvertrages.
Entscheidungstexte 12 Os 63/96 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Gründe: A. Mit dem angefochtenen Urteil wurden (I.) Dr.Günther Bernhard F*** und Marlene S*** des Verbrechens der Schädigung fremder Gläubiger nach § 157 (iVm § 156 Abs. 2) StGB sowie (II.) Dr.F*** überdies (1) des Verbrechens der versuchten Untreue nach §§ 15, 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB und (2) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach haben - beide im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter (zu I.) in der Zeit zwisc... mehr lesen...
Norm: StGB §156 StGB §157 StGB §161 Abs1 Satz2 StGB § 156 heute StGB § 156 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 156 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 156 gül... mehr lesen...
Norm: StGB §157 StGB § 157 heute StGB § 157 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Das Vorhaben einer späteren Gutmachung des zunächst vorsätzlich herbeigeführten Gläubigerschadens stellt die Verwirklichung des Tatbestands nach § 157 StGB auf der subjektiven Tatseite nicht in Frage. Das Vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt A des Verbrechens der Schädigung fremder Gläubiger nach § 157 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er Ende 1977 in Wien bzw Klosterneuburg ohne Einverständnis mit dem Schuldner (mehrerer Gläubiger) Friedrich B einen Bestandteil dessen Vermögens wirklich verringert und dadurch die Befriedigung dessen Gläubiger geschmälert, wobei der durch die Tat herbeigeführte Schaden zumindest 1 Million S beträgt, indem er von Friedrich B als Alleine... mehr lesen...
Norm: StGB §156 StGB §157 StGB § 156 heute StGB § 156 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 156 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 156 gültig von 01.01.2002 bi... mehr lesen...
Norm: StGB §157 StGB § 157 heute StGB § 157 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
§ 157 StGB zählt die einzelnen Fälle der (die Befriedigungsrechte der Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen schädigenden) Vermögensverringerungen taxativ auf; eine auf sonstige Weise bewirkte (wirkliche... mehr lesen...
Norm: StGB §157 StGB § 157 heute StGB § 157 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Der objektive Tatbestand ist nur erfüllt, wenn die Tathandlung (Verheimlichen usw) dafür ursächlich geworden ist, daß die Befriedigung wenigstens eines Gläubigers vereitelt oder zumindest geschmälert worden i... mehr lesen...
Norm: StGB §157 StGB § 157 heute StGB § 157 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
§ 157 StGB durch gerichtliche Geltendmachung und Erwirkung eines (Versäumungsurteils) Urteils. Paragraph 157, StGB durch gerichtliche Geltendmachung und Erwirkung eines (Versäumungsurteils) Urteils.
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