RS OGH 1987/1/13 10Os117/86

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Veröffentlicht am 13.01.1987
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Norm

StGB §157

Rechtssatz

Das Vorhaben einer späteren Gutmachung des zunächst vorsätzlich herbeigeführten Gläubigerschadens stellt die Verwirklichung des Tatbestands nach § 157 StGB auf der subjektiven Tatseite nicht in Frage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094844

Dokumentnummer

JJR_19870113_OGH0002_0100OS00117_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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