Norm: StGB §106 Abs1 Z3 StGB § 106 heute StGB § 106 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 106 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 StGB § 106 gültig von 01.07.2006 bis 31... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §104aStGB §105StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 104a StGB steht zu § 106 Abs 1 Z 3 StGB weder im Verhältnis der Spezialität noch der materiellen Subsidiarität und wird von diesem auch nicht als typische Begleittat konsumiert, weshalb echte Idealkonkurrenz vorliegt. Entscheidungstexte 11 Os 94/14d Entscheidungstext OGH 25.11.2014 11 Os 94/14d ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §104aStGB §105StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 104a StGB ist als Vorbereitungsdelikt (auch) zur gleichzeitig in Kraft getretenen Qualifikation des § 106 Abs 1 Z 3 StGB konzipiert und soll gezielt Verhaltensweisen im Vorfeld der eigentlichen Ausbeutung pönalisieren, und zwar unabhängig davon, ob es später zu der im Handlungszeitpunkt beabsichtigten Ausbeutung durch den Täter oder einen Dritten kommt. Ent... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Irfan A***** des Vergehens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im November 2009 in Wien den Sadik Ar***** zur Übergabe der Schlüssel zu einem Lokal zu nötigen versucht, indem er ihm über einen Mittelsmann ankündigte, dass er ihn widrigenfalls „umbringt“. Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5, (richtig:) 5a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des An... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen Privatbeteiligtenzuspruch enthält und mit dessen Ausfertigung das Erstgericht - formell verfehlt - die eines Beschlusses über die Anordnung der Bewährungshilfe und die Erteilung einer Weisung verbunden hat (vgl Schroll in WK2 § 50 Rz 16; Danek, WK-StPO § 270 Rz 50), wurde Sefa A***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (A./) und des Vergehens der Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (B./)schuldig erkannt.... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Nadine B***** - insoweit abweichend von der wegen schweren Raubes nach §§ 15 Abs 1, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (I./A./), des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB (I./B./), des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15 Abs 1, 127 StGB (I./C./) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Abdalla A***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit zwischen Februar 2008 und 28. März 2008 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Apti D***** in zwei Angriffen Erkan C***** durch gefährliche Drohung, auch mit dem Tod, zu einer Handlung, nämlich zur Rückzahlung vermeintlicher Schulden von zuletzt 50 Eur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch (der rechtsrichtig auf § 336 StPO zu stützen gewesen wäre) des Angeklagten Ivan M***** enthaltenden, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ivan M***** jeweils des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 12 dritter Fall, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (1./) und des schweren Raubes nach §§ 12 dritter Fall, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (3./) sowie jeweils eines Vergehens der Entfremdung u... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §106 Abs1 Z1StGB §250
Rechtssatz: § 250 StGB verdrängt nicht die nach § 106 Abs 1 Z 1 erster und achter Fall StGB qualifizierte, tateinheitlich begangene (hier: versuchte) Nötigung infolge Spezialität. Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Gründe: Mohamed M***** wurde einer ungenannt gebliebenen Zahl von Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB (I/A), (trotz der neben allen zu I/A genannten Taten weitere erfassenden und mehrheitlich bejahten Hauptfrage 2 nur) eines Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a zweiter Fall StGB (I/B), eines Verbrechens der Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltung... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §106 Abs1 Z1StGB §250
Rechtssatz: § 250 StGB verdrängt nicht die nach § 106 Abs 1 Z 1 erster und achter Fall StGB qualifizierte, tateinheitlich begangene (hier: versuchte) Nötigung infolge Spezialität. Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas G***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (A) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B) und der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Demnach hat er am 3. Oktober 2007 in Amstetten A) durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) anderen fremde bewegliche Sachen mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §28 GStGB §105 Abs1StGB §106 Abs1 Z3StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 StGB schließt lediglich eine zusätzliche Bestrafung nach § 215 StGB, aber nicht auch nach § 217 Abs 1 StGB aus. Konsumtion der Nötigung nur bei Verurteilung nach § 217 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 39/08g Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch unbekämpfte Teilfreisprüche beider Angeklagter enthaltenden Urteil wurden Attila K***** und Monika P***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB (1.) und der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z 3 erster Fall (gemeint [US 9 erster Absatz]: zweiter Fall) StGB (2.), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 4 StGB (3.) und der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 erster und zweite... mehr lesen...
Norm: StGB §28 GStGB §105 Abs1StGB §106 Abs1 Z3StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 StGB schließt lediglich eine zusätzliche Bestrafung nach § 215 StGB, aber nicht auch nach § 217 Abs 1 StGB aus. Konsumtion der Nötigung nur bei Verurteilung nach § 217 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 39/08g Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Angeklagten Josef S***** sowie Teilfreisprüche beider Angeklagter enthält, wurde Franz H***** (richtig:) der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB (A./I./a./1./ bis 23./), des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 2 zweiter Fall zweite Alternative StGB (A./I./b./1./), des Verbrechens des versuchten grenzüber... mehr lesen...
Gründe: Johann B***** wurde mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Linz vom 22. September 2006, GZ 21 Hv 113/06k-25, (anklagekonform) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen:) erster Fall StGB schuldig erkannt. Johann B***** wurde mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Linz vom 22. September 2006, GZ 21 Hv 113/06k-25, (ankl... mehr lesen...
Norm: StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Nötigung zur Eheschließung stellt seit dem Inkrafttreten des StRÄG 2006 BGBl I 2006/56 (bezüglich der Änderungen des StGB mit 1. Juli 2006) ex lege eine schwere iSd § 106 StGB dar, wobei die Gesetzesmaterialien festhalten, dass es sich dabei bloß um eine Hervorhebung handelt (RV 1325 BlgNR 22. GP 4), also der Rechtsansicht Ausdruck verleihen, dass auch der vor dem StRÄG 2006 geltende (hier anzuwendende) G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (I), je eines vollendeten und eines versuchten (§ 15 StGB) Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 StGB (C 2 b, C 6), mehrerer teils vollendeter, teils versuchter (§ 15 StGB) Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II a und b, C 2 a, 3 und 4), des Vergehens der Urkunden... mehr lesen...
Norm: StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Nötigung zur Eheschließung stellt seit dem Inkrafttreten des StRÄG 2006 BGBl I 2006/56 (bezüglich der Änderungen des StGB mit 1. Juli 2006) ex lege eine schwere iSd § 106 StGB dar, wobei die Gesetzesmaterialien festhalten, dass es sich dabei bloß um eine Hervorhebung handelt (RV 1325 BlgNR 22. GP 4), also der Rechtsansicht Ausdruck verleihen, dass auch der vor dem StRÄG 2006 geltende (hier anzuwendende) G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mirhad Sch***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (A.) sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (B.) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde ein Teil der Freiheitsstrafe im Ausmaß von 14 Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Danach hat er am 14. März 2006 in Salzburg Mit dem angefochtenen Urteil wu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Freisprüche - unter anderem des Mitangeklagten Benjamin A***** - enthaltenden Urteil wurde Prince Bright E***** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (1.) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Freisprüche - unter anderem des Mitangeklagten Benjamin A***** - enthaltenden Urteil wurde Prince B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in der Sache unangefochten gebliebene weitere Schuldsprüche enthält, wurde Panayot Hristakiev D*****, soweit für das Nichtigkeitsverfahren relevant, des Verbrechens des (gewerbsmäßigen) grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt (Punkt 1 des Urteilssatzes). Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in der Sache unangefochten gebliebene weitere Schuldsprüche enthält, wurde Panayot... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch enthaltenden Urteil wurden, soweit im Rechtsmittelverfahren von Bedeutung, – Mario R***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A 1 a und b), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (A 1 c und B 2), der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (A 2), des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und 2 StGB, teils als Versuch nach § 15 StGB (B 1), sowie der Verbrechen des versuchten Raube... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter K***** der Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 erster Fall (A) sowie der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 (erster, zweiter, dritter und vierter Fall) StGB (B), der teils im Entwicklungsstadium des Versuchs verbliebenen (§ 15 StGB) Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (C) sowie der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (D) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter K***** der Verbrechen des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (welches auch rechtskräftige Freisprüche enthält) wurde Helmut T***** (richtig:) der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (I.) und der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil (welches auch rechtskräftige Freisprüche enthält) wurde Helmut T***** (richtig:) der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG (römisch eins.) und der Vergehen der gefährlichen Drohun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurden - soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz - Günter H***** und Birgit Z***** (A) des teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuches verbliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG, § 15 StGB (richtig: zur Gänze vollendeten Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall SMG - vgl 13 Os 88/02, anders 15 Os 98/02), (B) des in der Entwicklungsstufe de... mehr lesen...
Gründe: Heinz Siegfried H***** wurde der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (I), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (III) sowie des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (IV) schuldig erkannt. Heinz Siegfried H***** wurde der Vergehen der Nötigung nach Paragraph 105, Absatz eins, StGB (römisch eins), der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (r... mehr lesen...
Norm: StGB §106 Abs1 Z1 3.FallStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Der Begriff "auffallende Verunstaltung" bedarf keiner besonderen Erklärung in der schriftlichen Rechtsbelehrung, weil sich die gesetzliche Bezeichnung mit dem durch allgemeinen Sprachgebrauch vermittelten Begriffsverständnis deckt. Entscheidungstexte 13 Os 48/00 Entscheidungstext OGH 07.06.2000 13 Os 48/00 ... mehr lesen...
Gründe: Josef P***** wurde mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch "gemäß § 259 Z 3 StPO" (richtig: § 336 StPO) enthält, des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (II) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I und IV) und nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (III) schuldig erkannt. Gemäß § 26 Abs 1 StGB wurden die unter Punkt III des Schuldspruchs angefüh... mehr lesen...