Entscheidungen zu § 106 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

137 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 137

TE OGH 2000/2/16 13Os171/99

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Entscheidung | OGH | 16.02.2000

TE OGH 1996/11/20 13Os165/96

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Entscheidung | OGH | 20.11.1996

RS OGH 1996/3/19 14Os26/96

Norm: StGB §106 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Äußerung gegenüber einer Behinderten, sie aus einer geschützten Werkstätte wegen untragbaren Verhaltens zu entfernen, kann eine Drohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz sein. Entscheidungstexte 14 Os 26/96 Entscheidungstext OGH 19.03.1996 14 Os 26/96 European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1996

RS OGH 1996/3/19 14Os26/96

Norm: StGB §106 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Äußerung gegenüber einer Behinderten, sie aus einer geschützten Werkstätte wegen untragbaren Verhaltens zu entfernen, kann eine Drohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz sein. Entscheidungstexte 14 Os 26/96 Entscheidungstext OGH 19.03.1996 14 Os 26/96 European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1996

RS OGH 1996/1/18 12Os144/95, 12Os118/99 (12Os199/99), 15Os87/06t, 14Os138/06k, 14Os76/08w, 11Os168/0

Norm: StGB §28StGB §99 DStGB §105 Abs1StGB §106 Abs1StGB §142 E
Rechtssatz: Beim Verbrechen des Raubes sind alle Handlungen des Täters vom Beginn der Ausführung des räuberischen Vorsatzes bis zur materiellen Vollendung der Tat grundsätzlich als einer gesonderten strafrechtlichen Zuordnung in der Regel nicht zugängliche Einheit anzusehen. Diese einheitliche Beurteilung verschiedener Phasen der Raubtat als ein einziges Delikt findet ihre Grenze d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1996

TE OGH 1996/1/18 12Os144/95

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Entscheidung | OGH | 18.01.1996

RS OGH 1995/5/16 14Os44/95

Norm: StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter besonders wichtigen Interessen sind neben beruflichen oder gesellschaftlichen Belangen insbesondere auch familiäre Interessen zu verstehen. Entscheidungstexte 14 Os 44/95 Entscheidungstext OGH 16.05.1995 14 Os 44/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093025... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1995

RS OGH 1995/5/16 14Os44/95

Norm: StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Verletzung besonders wichtiger (familiärer) Interessen des Genötigten liegt dann vor, wenn die Nötigung eine massive Beeinträchtigung von Elternrechten und der hieraus resultierenden Schutzfunktion gegenüber einem Kind zum Ziel hat (hier: Nötigung der Mutter zur Herausgabe ihres Kindes an den alkoholisierten und gewalttätigen außerehelichen Vater). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1995

RS OGH 1995/5/16 14Os44/95

Norm: StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unter besonders wichtigen Interessen sind neben beruflichen oder gesellschaftlichen Belangen insbesondere auch familiäre Interessen zu verstehen. Entscheidungstexte 14 Os 44/95 Entscheidungstext OGH 16.05.1995 14 Os 44/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093025... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1995

RS OGH 1995/5/16 14Os44/95

Norm: StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Verletzung besonders wichtiger (familiärer) Interessen des Genötigten liegt dann vor, wenn die Nötigung eine massive Beeinträchtigung von Elternrechten und der hieraus resultierenden Schutzfunktion gegenüber einem Kind zum Ziel hat (hier: Nötigung der Mutter zur Herausgabe ihres Kindes an den alkoholisierten und gewalttätigen außerehelichen Vater). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1995

RS OGH 1993/2/17 13Os152/92 (13Os153/92)

Norm: StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Durch eine unrichtige Selbstbezichtigung des Opfers in Richtung des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB als Nötigungsziel werden besonders wichtige Interessen des Genötigten verletzt. Entscheidungstexte 13 Os 152/92 Entscheidungstext OGH 17.02.1993 13 Os 152/92 Veröff: RZ 1993/92 S 278 (dort irrig .../93) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1993

RS OGH 1993/2/17 13Os152/92 (13Os153/92)

Norm: StGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Durch eine unrichtige Selbstbezichtigung des Opfers in Richtung des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB als Nötigungsziel werden besonders wichtige Interessen des Genötigten verletzt. Entscheidungstexte 13 Os 152/92 Entscheidungstext OGH 17.02.1993 13 Os 152/92 Veröff: RZ 1993/92 S 278 (dort irrig .../93) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1993

RS OGH 1992/1/28 14Os138/91, 15Os40/07g, 14Os63/11p, 11Os88/14x, 12Os77/15p, 11Os25/18p, 14Os3/19a,

Norm: StGB §106 Abs1 Z1StGB §145 Abs1 Z1
Rechtssatz: Beim Qualifikationstatbestand einer Drohung mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung handelt es sich - gleichwie bei jenem der durch die Drohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz begründet wird - um eine weit gefaßte Generalklausel, deren Heranziehung im Einzelfall konkrete Tatsachenfeststellungen in objektiver und subjektiver Beziehung voraussetzt. Die Androhung ei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1992

RS OGH 1992/1/28 14Os138/91, 15Os40/07g, 14Os63/11p, 11Os88/14x, 12Os77/15p, 11Os25/18p, 14Os3/19a,

Norm: StGB §106 Abs1 Z1StGB §145 Abs1 Z1
Rechtssatz: Beim Qualifikationstatbestand einer Drohung mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung handelt es sich - gleichwie bei jenem der durch die Drohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz begründet wird - um eine weit gefaßte Generalklausel, deren Heranziehung im Einzelfall konkrete Tatsachenfeststellungen in objektiver und subjektiver Beziehung voraussetzt. Die Androhung ei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1992

TE OGH 1991/6/6 15Os38/91 (15Os39/91, 15Os40/91, 15Os41/91, 15Os42/91)

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andreas J*****, geb. am 5. Dezember 1971, und Damir T*****, geb. am 26.Oktober 1973, (zu A/) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und (zu B/) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB und des § 5 Z 4 JGG gemäß § 142 Abs 1 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar Andreas J***** zu sechs Monaten, die nach § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer P... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.06.1991

TE OGH 1990/10/11 13Os105/90

Gründe: Der am 5.November 1963 geborene Andreas B*** und der am 17. Jänner 1957 geborene Helmut W*** wurden mit dem angefochtenen Urteil wegen der Verbrechen der Vergewaltigung nach dem § 201 Abs. 2 StGB und der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB (sowie Andreas B*** auch wegen des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB) schuldig erkannt. Danach haben sie am 19.März 1990 in Garsten ihren Zellengenossen Heinz G*** in Gesell... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1990

TE OGH 1990/9/20 12Os111/90

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Juni 1967 geborene Franjo M*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 (zu ergänzen: Abs 1 und) Abs 2 StGB (SSt. 51/50; LSK 1985/8) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.November 1989 in Wien 1./ seiner Lebensgefährtin Ilinka N*** durch Schläge gegen den
Kopf: und durch die Drohung, sie aus dem Fenster zu werfen, wobei er ein im zweiten Stock gelegenes Wohnungsfen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.09.1990

TE OGH 1990/6/12 15Os19/90

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton S*** von der wegen des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach "§§ 202 Abs 1, 203" StGB gegen ihn erhobenen Anklage, am 27.August 1989 in Riezlern außer den Fällen des § 201 StGB seine Lebensgefährtin Gisela M*** dadurch, daß er ihr ins Gesicht schlug und, als sie um Hilfe schrie, mit den Worten, er werde sie und ihr ungeborenes Kind umbringen, mithin durch Gewalt und gefährliche Drohung, zur Duldung des Geschlechtsverkehrs gen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1990

RS OGH 1988/6/7 15Os44/88, 14Os124/92

Norm: StGB §106 Abs1 Z1. Fall3
Rechtssatz: Auffallend verunstaltet kann nicht nur das Gesicht, sondern der gesamte Körper werden, wobei Verunstaltung auch dann gegeben ist, wenn sie erst durch die Bewegung des Körpers (etwa beim Gehen), nicht aber in Ruhelage sichtbar wird. Die Androhung der Zertrümmerung der Kniescheiben suggeriert dem Bedrohten geradezu ein daraus folgendes Leben als verunstalteter gehbehinderter Mensch. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1988

TE OGH 1988/6/7 15Os44/88

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter H*** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (dritter und letzter Fall) StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6.Oktober 1987 in Wien die Petra B*** durch gefährliche Drohung 1. mit der Vernichtung ihrer gesellschaftlichen Stellung, nämlich durch die telefonische Ankündigung, wenn sie nicht für ihn einen Kredit aufnehme, werde er die pornographischen Fotos, die er von ihr gemacht habe,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.1988

RS OGH 1988/6/7 15Os44/88, 14Os124/92

Norm: StGB §106 Abs1 Z1. Fall3
Rechtssatz: Auffallend verunstaltet kann nicht nur das Gesicht, sondern der gesamte Körper werden, wobei Verunstaltung auch dann gegeben ist, wenn sie erst durch die Bewegung des Körpers (etwa beim Gehen), nicht aber in Ruhelage sichtbar wird. Die Androhung der Zertrümmerung der Kniescheiben suggeriert dem Bedrohten geradezu ein daraus folgendes Leben als verunstalteter gehbehinderter Mensch. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1988

TE OGH 1988/5/25 14Os26/88

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Jänner 1939 geborene Julian Josef M***, der am 27.April 1936 geborene Adolf S*** und der am 7.Mai 1951 geborene Leopold H*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch (und mit Waffen) nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 4 StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes), Julian Josef M*** außerdem der Vergehen nach § 36 Abs. 1 Z 1 und 5 WaffenG (Punkt 4.1. und 5.), Adolf S*** darüber hinaus de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.05.1988

TE OGH 1987/6/10 14Os64/87

Gründe: Mit dem - auf dem (stimmeneinhelligen) Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde der am 4. November 1951 geborene jugoslawische Staatsangehörige Vladan S*** der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 (Z 1) StGB (Punkt A/I/2 b des Urteilssatzes), des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB (Punkt A/I/1 a-c), der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt A/I... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.06.1987

RS OGH 1987/4/2 12Os19/87, 14Os26/88, 15Os159/08h

Norm: StGB §106 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Vorhalten einer - für den Bedrohten nicht als mindergefährliche Schusswaffe erkennbaren - Gaspistole stellt schon im Hinblick auf die Immanenz des angedrohten Übels eine hochgradig intensive Bedrohung dar, deren deliktsspezifische Eignung nach § 106 Abs 1 Z 1 StGB nur ausnahmsweise unter der Voraussetzung entfallen könnte, dass die mangelnde Ernsthaftigkeit der Drohgebärde mit der Schusswaffe durch besond... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1987

RS OGH 1987/4/2 12Os19/87, 11Os32/87, 13Os165/96

Norm: StGB §106 Abs1 Z1
Rechtssatz: Schwere Nötigung durch Drohung mit dem Tod gemäß § 106 Abs 1 Z 1 StGB setzt voraus, daß die Drohung über die Eignung zur Erregung irgendwelcher begründeter Besorgnisse hinaus dem Bedrohten den Eindruck zu vermitteln vermag, der Täter sei in der Lage und willens, die angedrohte Todesfolge gegebenenfalls auch wirklich herbeizuführen. Entscheidungstexte 12 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1987

RS OGH 1987/4/2 12Os19/87, 14Os26/88, 15Os159/08h

Norm: StGB §106 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Vorhalten einer - für den Bedrohten nicht als mindergefährliche Schusswaffe erkennbaren - Gaspistole stellt schon im Hinblick auf die Immanenz des angedrohten Übels eine hochgradig intensive Bedrohung dar, deren deliktsspezifische Eignung nach § 106 Abs 1 Z 1 StGB nur ausnahmsweise unter der Voraussetzung entfallen könnte, dass die mangelnde Ernsthaftigkeit der Drohgebärde mit der Schusswaffe durch besond... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1987

RS OGH 1987/4/2 12Os19/87, 11Os32/87, 13Os165/96

Norm: StGB §106 Abs1 Z1
Rechtssatz: Schwere Nötigung durch Drohung mit dem Tod gemäß § 106 Abs 1 Z 1 StGB setzt voraus, daß die Drohung über die Eignung zur Erregung irgendwelcher begründeter Besorgnisse hinaus dem Bedrohten den Eindruck zu vermitteln vermag, der Täter sei in der Lage und willens, die angedrohte Todesfolge gegebenenfalls auch wirklich herbeizuführen. Entscheidungstexte 12 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1987

RS OGH 1987/3/26 12Os16/87, 13Os165/96

Norm: StGB §105 Abs1 A3StGB §106 Abs1
Rechtssatz: Wie beim Grundtatbestand des § 105 Abs 1 StGB kommt es auch bei der schweren Nötigung nicht darauf an, daß bei dem Bedrohten tatsächlich derartige Besorgnis (hier: erschossen zu werden) erweckt wird. Entscheidungstexte 12 Os 16/87 Entscheidungstext OGH 26.03.1987 12 Os 16/87 13 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1987

TE OGH 1987/3/26 12Os16/87

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Jänner 1959 geborene Sebastian H*** (zu I) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und (zu II) des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Als versuchte schwere Nötigung liegt ihm zur Last, am 12.Juni 1986 in Stumm versucht zu haben, den Taxilenker Franz B*** durch die Äußerung, im Falle einer Anzeigeerstattung (wegen der von Punkt II 2 des Urteilsspruchs erfa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.03.1987

Entscheidungen 31-60 von 137