Norm: GBG §136TirGVG §2TirGVG §3 Abs1
Rechtssatz: Eine Berichtigung des Grundbuches nach § 136 GBG hat zur Voraussetzung, dass nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten ist. Daraus folgt, dass auch eine Einverleibung im Sinne des § 136 GBG eine Eintragung in das Grundbuch darstellt, die einen Rechtserwerb im Sinne des § 3 Abs 1 TirGVG 1983 zum Gegenstand hat. Damit darf auch eine solche Eintragung nur bei Vorliegen der in § 2... mehr lesen...
Norm: TirGVG §2TirGVG §3 Abs1 lita
Rechtssatz: § 3 Abs 1 lit a TirGVG 1983 bestimmt, daß jeder originäre oder derivative Eigentumserwerb der Zustimmung der Grundverkehrsbehörde bedarf, ohne daß das Gesetz für Verschmelzungsvorgänge eine Ausnahme machte. Entscheidungstexte 5 Ob 131/94 Entscheidungstext OGH 19.12.1995 5 Ob 131/94 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 AGBG §94 Abs1 Z3 DTirGVG §2 Abs3 litbTirGVG §3 Abs1
Rechtssatz: Festzuhalten ist daran, daß der Tiroler Landesgesetzgeber sowohl die Einverleibung als auch die Vormerkung des Eigentumsrechtes im Grundbuch bei einem Rechtserwerb im Sinne des § 3 Abs 1 TirGVG von einer billigenden oder die Gültigkeit des Titels zumindest nicht in Frage stellenden Erklärung der Grundverkehrsbehörde (im konkreten Fall vom Vorliegen eines Besch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes ist durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gedeckt (5 Ob 9/89 RZ 1989/3 = NZ 1990, 43; ebenso schon 5 Ob 1034/90, in welcher Entscheidung auch bereits darauf hingewiesen wird, daß die Aufhebung des § 3 Abs. 2 lit a zweiter Halbsatz TGVG durch den Verfassungsgerichtshof - JBl 1989, 98 - die Bestimmung des § 2 Abs. 3 TGVG nicht berührt hat). Verfassungsrechtliche Bedenken gege... mehr lesen...
Begründung: Klaus E***, wohnhaft in Kirchberg, ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 1325 KG Kirchberg, die unter anderem aus dem Grundstück 931/6 Baufläche Sonnbergweg 17 besteht. Am 24.11./13.12.1989 schloß Klaus E*** mit den in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Antragstellern einen als Stundungsvereinbarung und Pfandbestellungsurkunde bezeichneten Vertrag. In Punkt 1 dieses Vertrages wird zunächst folgendes festgehalten: Klaus E*** habe das Grundstück 931... mehr lesen...
Norm: TirGVG 1983 §3 Abs1 lith
Rechtssatz: Es ist von einem weiten Verständnis dieser Gesetzesbestimmung auszugehen. Auch Rückabwicklungsforderungen, die sich aus der Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines (genehmigungsbedürftigen) Rechtserwerbes ergeben, sind - so gesehen - Forderungen im Zusammenhang mit einem genehmigungsbedürftigen Rechtserwerb. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 40 KG 81111 Hötting mit dem Gutsbestand der Grundstücke 1434/1 Landw. genutzte Fläche von 1241 m2 und 1480 Baufläche mit 98 m2 Fläche stand auf Grund der Einantwortung vom 29. Jänner 1981 zu 1/4 Anteil im Eigentum der Maria H*** mit der Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution zugunsten des Johannes H*** und des Josef H***, zu 3/8 Anteilen im Eigentum des Johannes H*** und zu 3/8 Anteilen im Eigentum des Josef H***. Zu TZ 10341/88 ist... mehr lesen...
Norm: GBG §94TirGVG §2 Abs3TirGVG §3 Abs1KrntGVG 2002 §8KrntGVG 2002 §18KrntGVG 2002 §20KrntFLG allgStmkGVG §30
Rechtssatz: Die Eintragung in das Grundbuch (Einverleibung des Eigentumsrechtes) ist nur zulässig, wenn entweder die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde zu dem Rechtserwerb oder ein Bescheid der Grundverkehrsbehörde, aus dem sich ergibt, dass eine derartige Zustimmung nicht erforderlich ist, oder eine Bestätigung vorliegt, dass das Gr... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von 250.000 S und 30.000 S je samt Zinsen und Kosten die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 755 KG Hittisau (Gerichtsbezirk Bezau) mit dem (einzigen) 1267 m 2 großen landwirtschaftlich genutzten, mit 126.700 S bewerteten Grundstück 973/3 bewilligt (ON 3). In den rechtskräftig genehmigten Versteigerungsbedingungen ist das geringste Gebot mit 110.000 S angegeben und hinsichtlich der Be... mehr lesen...
Norm: TirGVG §3 litaTirGVG §3 Abs1 litfTirGVG §16TirGVG §17TirGVG §18
Rechtssatz: Die Unterlassung des Ansuchens bei der Grundverkehrsbehörde zieht die Strafsanktion nach § 17 TirGVG nach sich, hat aber auf die Gültigkeit des Vertrages keinen Einfluß. Entscheidungstexte 8 Ob 351/65 Entscheidungstext OGH 07.12.1965 8 Ob 351/65 Veröff: RZ 1966,88 ... mehr lesen...
Ob den Liegenschaften EZ. 1, 36 und 190 GB. Z. ist das Eigentumsrecht für Johann L. einverleibt. Am 2. August 1956 wurde die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, am 13. August 1956 die Bestellung eines vorläufigen Beistandes angemerkt. Diese erfolgte nach der Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses infolge Einleitung eines Entmündigungsverfahrens wegen Trunksucht (L 27/56). Johann L. hatte am 1. August 1956 seine Liegenschaften an Johann H. verkauft, worüber eine Punkta... mehr lesen...