Norm
TirGVG 1983 §3 Abs1 lithRechtssatz
Es ist von einem weiten Verständnis dieser Gesetzesbestimmung auszugehen. Auch Rückabwicklungsforderungen, die sich aus der Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines (genehmigungsbedürftigen) Rechtserwerbes ergeben, sind - so gesehen - Forderungen im Zusammenhang mit einem genehmigungsbedürftigen Rechtserwerb.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0066192Dokumentnummer
JJR_19900828_OGH0002_0050OB00056_9000000_003