Begründung: Die Antragstellerin - eine GmbH mit Sitz in L***** (Österreich) - beantragte aufgrund eines mit der Alleineigentümerin der Liegenschaft am 26. 8. 2010 vor dem Bezirksgericht Bludenz geschlossenen Vergleichs (AZ 3 C 256/10g), der eine Aufsandungserklärung der Alleineigentümerin enthält, die Einverleibung des Pfandrechts im Betrag von 7.057,36 EUR zu ihren Gunsten. Das Erstgericht wies das Eintragungsbegehren mit der
Begründung: ab, dass der Erwerb von Pfandrechten durch Au... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) Ausspruch des Rekursgerichts erweist sich der Revisionsrekurs als nicht zulässig. Das ist wie folgt kurz zu begründen: Elfriede E*****, geboren am 21. 2. 1929, ist bücherliche Eigentümerin von 1298/100000 Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 649 GB *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der im Haus ***** gelegenen Wohnung W 5 untrennbar verbunden ist. Am 16./18. 12. 2008 wurde zw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der am 4. 10. 2006 angemeldeten Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 599816-0001 bis 599816-0010, die ein Küchenmesser („Universalmesser") in zehn verschiedenen Ausführungsvarianten schützen. Unter anderem ist das Universalmesser in einer Ausführung mit zwei Schliffen an der Ober- und Unterseite (Abbildung 1 im Anhang) geschützt. Dieses Messer ist Teil eines aus insgesamt elf verschiedenen Messern bestehenden Sets, das die Klägerin unter der Bez... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3stmkGVG §2 Abs3stmkGVG §5
Rechtssatz: Betrifft ein rechtsgeschäftlicher Erwerb im Sinn des § 5 Stmk GVG ein im Freiland liegendes Grundstück, und bestehen Bedenken dahin ob dieses nicht wenigstens teilweise zu landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird, muss selbst wenn es bebaut ist, zunächst durch einen dem Grundbuchsgericht vorzulegenden Bescheid nach § 2 Abs 3 Stmk GVG geklärt werden, dass ni... mehr lesen...
Norm: Stmk.GVG §2 Abs3§30GBG §94 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bleiben Zweifel im Sinne des § 2 Abs.3 Stmk.GVG, ist ein Bescheid der zuständigen Grundverkehrsbehörde zu erwirken und dem Grundbuchsgericht vorzulegen. Eine Bestätigung der Gemeinde reicht nicht aus. Sogenannte "Baulandbestätigungen" der Gemeinde sind keine Gesuchsbeilagen im Sinne des § 30 Stmk.GVG. Entscheidungstexte 4 R 550/97z ... mehr lesen...
Norm: EO §183stmk GVG §2 Abs3stmk GVG §34 Abs1
Rechtssatz: Bereits wenn nur Zweifel bestehen, ob es sich um ein landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Grundstück handelt, darf der Zuschlag nur unter den in § 34 Abs 1 stmk GVG 1993 normierten Vorbehalt erteilt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2194/96k Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2194/96k ... mehr lesen...
Norm: TirGVG allgTirGVG §2 Abs3TirGVG §3TirGVG 1993 §31TirGVG 1993 §32TirGVG 1993 §40
Rechtssatz: Ist fraglich, ob das TirGVG 1983 idF Nov 1991 bzw das neue TirGVG 1993 anzuwenden ist und hängt die Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtserwerbs davon ab, ob das betroffene Grundstück unter jene gesetzlichen Verkehrsbeschränkungen fällt, deren Vorliegen allein die Grundverkehrsbehörde zu beurteilen hat, dann muß es auch der Grundverkehrsbehörde über... mehr lesen...
Norm: TirGVG allgTirGVG §2 Abs3TirGVG §3TirGVG 1993 §31TirGVG 1993 §32TirGVG 1993 §40
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß nicht erst das Verfügungsgeschäft, sondern bereits das Verpflichtungsgeschäft der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt, läßt sich mit den erforderlichen Modifikationen auch auf sonstige genehmigungspflichte "Rechtsvorgänge" übertragen, wie sie ausdrücklich in den Bestimmungen über die Verbücherung eines de... mehr lesen...
Norm: TirGVG allgTirGVG §2 Abs3TirGVG §3TirGVG 1993 §31TirGVG 1993 §32TirGVG 1993 §40
Rechtssatz: Ob überhaupt Zweifel an der Genehmigungsbedürftigkeit der gegenständlichen Grundstücksteilung, konkret an der Anwendbarkeit des TirGVG 1983 idF der Nov 1991 bestehen können, ist anhand der Bestimmungen des neuen TirGVG 1993 zu beurteilen. Auch die neuen Vorschriften über Grundbuchseintragungen (§§ 31 und 32 TirGVG 1993) halten daran fest, daß das d... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2GBG §35GBG §94 Abs1 Z3GBG §94 Abs1 Z3TirGVG §2 Abs3 litbTirGVG §3 Abs2 lita
Rechtssatz: Die Vormerkung darf dann nicht bewilligt werden, wenn zweifelhaft ist, ob das dem Eintragungsbegehren zugrundliegende Recht der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, weil das Rechtsgeschäft bei Fehlen der erforderlichen Genehmigung schwebend unwirksam wäre und somit das Grundbuchsgericht vom mangelnden Nachweis eines (auch für ... mehr lesen...