RS OGH 1994/8/30 5Ob60/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1994
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Norm

TirGVG allg
TirGVG §2 Abs3
TirGVG §3
TirGVG 1993 §31
TirGVG 1993 §32
TirGVG 1993 §40

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, daß nicht erst das Verfügungsgeschäft, sondern bereits das Verpflichtungsgeschäft der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt, läßt sich mit den erforderlichen Modifikationen auch auf sonstige genehmigungspflichte "Rechtsvorgänge" übertragen, wie sie ausdrücklich in den Bestimmungen über die Verbücherung eines dem TirGVG 1993 unterliegenden Rechtserwerbs erwähnt werden (§ 31 Abs 3 TirGVG 1993).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0066168

Dokumentnummer

JJR_19940830_OGH0002_0050OB00060_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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