Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0107 E 18. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Lehrer, der seine besondere Vertrauensstellung als Erzieher und Pädagoge gegenüber den ihm anvertrauten Personen - für die er besondere Verantwortung trägt - missbraucht, um sich geschlechtlich zu erregen oder... mehr lesen...
Der 1958 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, GZ. 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, GZ. 9 Bs 242/93, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz (in der Folge: SGG), teilweis... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Unterschriftenlisten von Eltern, welche für den Verbleib des Landeslehrers im Schuldienst sprechen, besitzen für die Beurteilung der Rechtsfrage, welches Strafmittel im konkreten Fall zur Anwendung zu gelangen hat, keine Relevanz, weil diese für die au... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs2;SGG §12 Abs1;StGB §12;
Rechtssatz: Ist aufgrund der Vertrauensverwirkung die Weiterbeschäftigung des Landeslehrers als Beamter unzumutbar, dann k... mehr lesen...
Der im Jahr 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war an der Hauptschule in K tätig. Mit (seit 23. Juli 1998 rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 9. Dezember 1997, GZ 37 Vr, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;
Rechtssatz: Ein Lehrer, der seine besondere Vertrauensstellung als Erzieher und Pädagoge gegenüber den ihm anvertrauten Personen - für die er besondere Verantwortung trägt - missbraucht, um sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist als Lehrer untragbar, weil durch derartige Straf... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass eine günstige Zukunftsprognose für den Landeslehrer den eingetretenen Vertrauensverlust nicht aufheben kann und auch das für die Zeit nach Begehung der Straftaten geltend gemachte Wohlverhalten des Landeslehrers nicht geeignet ist, die eingetretene Untragbar... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, geboren 1958, steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, 38 Vr X, 38 Hv Y, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, 9 Bs Z, wurde der Mitbeteiligte für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz, teilweise in der Form des § 12, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Für generalpräventive Erwägungen reicht schon die bloße Möglichkeit der Begehung von gleichartigen Straftaten durch andere Landeslehrer aus; der Zweck der Generalprävention kommt nicht nur dann in Betracht, wenn andere jenes Verhalten, von welchem sie durch die Strafe abgehalten werden... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §87 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Auch wenn § 71 Abs. 1 zweiter Satz LDG 1984 als Zweck der Disziplinarstrafe ausdrücklich die Spezialprävention in den Vordergrund stellt, schließt die im ersten Satz dieser Bestimmung verwendete Formulierung, das Maß für die Höhe der Strafe habe die Schwere der Die... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, so handelt es sich dabei doch um eine Strafe. Die Frage, ob durch die Ve... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er wurde vom Landesgericht Salzburg mit Urteil vom 13. Jänner 1995, AZ. 31 Vr 1194/94-HV 7/94, wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von neun Monaten, Probezeit drei Jahre,... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht als ... mehr lesen...
Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Schuldhaft verletzt ein Landeslehrer seine Dienstpflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Landeslehrer habe im Bewußtsein (Wissen), pflichtwidrig zu handeln oder unter Außerachtlassung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 69 LDG 1984 sind Landeslehrer, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, nach den Bestimmungen des 7. Abschnittes zur Verantwortung zu ziehen. Niemand darf bestraft werden, wenn seine Schuld nicht erwiesen ist ("nulla poena sine culpa"). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199109... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §70;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §71;LDG 1984 §73 Abs3;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Jeder Lehrer ist verpflichtet, der ihm anvertrauten Jugend durch sein gesamtes sittliches Verhalten ein gutes Beispiel zu geben. Auf keinen Fall kann es im Interesse der Lehrer- und Elternschaft hingenommen werden, dass eine Lehrerin ihren ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Rechtfertigen die aus der Schwere des Dienstvergehens entstandenen Nachteile die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Entlassung, ist also der Gesetzesbefehl, auf diese Nachteile Rücksicht zu nehmen, nur dur... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Für die Strafbemessung nach § 71 Abs 1 LDG ist vor allem die Schwere der Dienstpflichtverletzung, insbesondere die Bedeutung der verletzten Pflicht, entscheidend. Für die Schwere der Dienstpflichtverletzung ist maßgeblich, i... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;StGB §216;
Rechtssatz: Das strafrechtliche Delikt der Ausbeutung von Prostituierten nach § 216 und § 12 StGB stellt eine derart schwere Rechtsverletzung dar, dass eine andere Disziplinarmassnahme als jene der Entlassung von vo... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;LDG 1984 §95 Abs2;StGB §216;
Rechtssatz: Das strafrechtliche Delikt der Ausbeutung von Prostituierten als Mittäter nach den § 216 Abs 2 und § 12 StGB stellt eine schwere Verletzung des Rechtsgutes der Sittlichkeit dar und ist als besonders... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat zum Ziel, das Dienstverhältnis von Landeslehrern aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, um damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern. Dem... mehr lesen...