Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 LDG 1984 §100 LDG 1984 §72 Abs1 LDG 1984 §92 VwRallg LDG 1984 § 100 heute LDG 1984 § 100 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 LDG 1984 § 100 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2024 zul... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §14; AVG §50;LDG 1984; AVG § 14 heute AVG § 14 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 14 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ... mehr lesen...
Index: 63/07 Personalvertretung64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;PVG 1967 §9 Abs3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0212 E 18. November 1998 RS 5 Stammrechtssatz Die Verpflichtung des Dienststellenleiters nach § 9 Abs 3 lit c PVG erschöpft sich darin, die beabsichtigte Erstattung einer Disziplinaranzeige dem Dienststellenausschuß schriftlich mitzuteilen. Ein Mitwirkungsrecht oder ein Zustimmungsre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 31. Juli 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof, welche mit dem Antrag verbunden ist, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. In der Begründung: seines Antrages führt der Beschwerdeführer nach Wiedergabe des § 30 Abs. 2 VwGG aus, durch die Zuerkennung der au... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - amtswegige Versetzung in den Ruhestand - Der Beschwerdeführer führt in seinem Aufschiebungsantrag als den ihm drohenden Nachteil ins Treffen, dass er infolge der (im gedachten Fall eines Erfolges seiner Beschwerde) Unterbrechung seiner Unterrichtstätigkeit während der Dauer des verwaltungsgerichtliche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberschulrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er ist seit 1. Oktober 1993 Leiter (Direktor) der Volksschule M., die im hier maßgebenden Zeitraum 8 Klassen umfasste. Mit Schreiben vom 8. September 1999 ersuchte der Beschwerdeführer die belangte Behörde, ihn im Schuljahr (SJ) 1999/2000 wegen erhöhter Verwaltungsaufgaben von der regelmäßigen Unterrichtserteilung freizustellen. Er begründete dies im Wesentlichen mit der... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §44;LDG 1984 §44a;LDG 1984 §44b;LDG 1984 §44c;LDG 1984 §44d;LDG 1984 §48 Abs7 idF 1993/519;
Rechtssatz: Eine Freistellung nach § 48 Abs. 7 LDG 1984 setzt - anders als die verschiedenen Fälle der Herabsetzung der Lehrverpflichtung (nach den §§ 44 - 44d leg. cit.) - nicht zwingend einen Antrag des betroffenen Schulleiters voraus. Dies hängt damit zusammen, dass mit einer solc... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er gemäß § 19 Abs. 2 und 6 LDG 1984 (uHa die Verordnung LGBl. Nr. 54/1995) von Amts wegen von der Hauptschule M I an die Hauptschule P-Straße versetzt, wobei die belangte Behörde in der Bescheidbegründung zum Ausdruck brachte, daß ansonsten an der Hauptschule P-Straße ab dem Schuljahr 1995/96 "zu wenige geprüfte Lehrkräfte mit dem Gegenstand... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - In der Versetzung eines Landeslehrers zu einer anderen Hauptschule wegen fehlender geprüfter Lehrkräfte in einem bestimmten Unterrichtsgegenstand an dieser Schule kann insbesonders darin kein unverhältnismäßiger Nachteil erblickt werden, daß er ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Die Antragstellerin hat gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juli 1992, mit dem ihr Ansuchen vom 10. April 1992 um Verlängerung des Karenzurlaubes um ein Jahr (vom 1. Septbember 1992 bis 31. August 1993) abgewiesen worden ist, die zu Zl. 92/12/0170 protokollierte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht und gleichzeitig beantragt, dieser Beschwerde gemäß § 30 Abs. 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Ihr drohe auf Grund einer noch immer bestehenden Neurose ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Karenzurlaub - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen einen Bescheid, mit welchem ein Ansuchen abgewiesen wurde, ausgeschlossen (Hinweis B 27.10.1976, 2298/76, B 12.2.1980, 3376/79, B 17.4.1984, 84/07/0117 uva). ... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;LDHG OÖ 1986;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Suspendierung und Gehaltskürzung - Der Beschwerdeführer hat seine Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. In diesem nicht weiter begründeten Antrag fordert der Beschwerdeführer einen Auftrag an die belangte Behörde,... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;LDHG NÖ 1976;VwRallg;
Rechtssatz: Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG 1984 enthält keinerlei Anordnungen in der Richtung, daß Reihungsvorschläge, die noch während der Geltungsdauer des LDG 1962 ertellt wurden, nicht mehr zu berücksichtigen o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;VwRallg;
Rechtssatz: Eine zu treffende Ermessensentscheidung ist bei der Auswahl der Bewerbung um eine schulfeste Stelle dadurch gekennzeichnet, daß ihr Inhalt nicht eindeutig vorausbestimmt ist (Hinweis E VS 26.6.1974, 991/72... mehr lesen...