Entscheidungen zu § 30 Abs. 3 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS Vwgh 2012/5/31 2011/09/0211

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl; BDG 1979 §44 Abs2 impl; BDG 1979 §44 Abs3 impl; LDG 1984 §30 Abs1; LDG 1984 §30 Abs2; LDG 1984 §30 Abs3;VwRallg; BDG 1979 § 44 heute BDG 1979 § 44 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.2012

RS Vwgh 2009/9/16 2008/09/0020

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §30 Abs3; LDG 1984 § 30 heute LDG 1984 § 30 gültig ab 01.09.1984
Rechtssatz: In der bloßen Verweigerung der Befolgung einer Weisung - etwa "aus Prinzip", Unwillen oder Besserwisserei - kann die Ausübung des Remonstra... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2009

TE Vwgh Erkenntnis 2008/3/6 2006/09/0049

Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule X in Y im Innkreis. Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule römisch zehn in Y im Innkreis. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemein bildende Pflichtschulen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.03.2008

RS Vwgh 2008/3/6 2006/09/0049

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;LDG 1984 §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0002 E 21. März 1991 RS 1(Hier ohne zweiten Satz.) Stammrechtssatz Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt,so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden. Ungehorsam drückt sich normalerweise in der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2003/11/20 2002/09/0088

Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landsregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, vom 12. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt, weil er 1. am 28. November 2000 im Konferenzzimmer der Hauptschule Z, um ca. 11.00 Uhr, zu Herrn Hauptschul... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.2003

RS Vwgh 2003/11/20 2002/09/0088

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;BDG 1979 §44 Abs2 impl;BDG 1979 §44 Abs3 impl;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;LDG 1984 §30 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wurden dienstliche Weisungen auch für den Beamten (hier: Landeslehrer) erkennbar erteilt, so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerecht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.2003

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