Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe a) die von VD L mündlich erteilten Weisungen unmittelbar nach der Generalprobe und am 21. Dezember 2010 unmittelbar vor der Aufführung gegen 15.30 Uhr, nämlich die von ihr für die Feier aufgebauten unpassenden Requisiten wegzuräumen, nicht befolgt, weil die Requisiten (auch während der Aufführung) stehen geblieben seien. Sie habe dadurch keinen achtungsvollen Umgang mit Vorgesetzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl; BDG 1979 §44 Abs2 impl; BDG 1979 §44 Abs3 impl; LDG 1984 §30 Abs1; LDG 1984 §30 Abs2; LDG 1984 §30 Abs3;VwRallg; BDG 1979 § 44 heute BDG 1979 § 44 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle war in den hier relevanten Zeiträumen die Hauptschule in AB. Bereits mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemein bildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat AB (Senat für Hauptschullehrer und für Lehrer an Polytechnischen Schulen) vom 31. Oktober 2005 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden,... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §30 Abs3; LDG 1984 § 30 heute LDG 1984 § 30 gültig ab 01.09.1984
Rechtssatz:
In der bloßen Verweigerung der Befolgung einer Weisung - etwa "aus Prinzip", Unwillen oder Besserwisserei - kann die Ausübung des Remonstra... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule X in Y im Innkreis. Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule römisch zehn in Y im Innkreis. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemein bildende Pflichtschulen... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;LDG 1984 §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0002 E 21. März 1991 RS 1(Hier ohne zweiten Satz.) Stammrechtssatz Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt,so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden. Ungehorsam drückt sich normalerweise in der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landsregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, vom 12. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt, weil er 1. am 28. November 2000 im Konferenzzimmer der Hauptschule Z, um ca. 11.00 Uhr, zu Herrn Hauptschul... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;BDG 1979 §44 Abs2 impl;BDG 1979 §44 Abs3 impl;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;LDG 1984 §30 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wurden dienstliche Weisungen auch für den Beamten (hier: Landeslehrer) erkennbar erteilt, so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerecht... mehr lesen...