Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 239;
Rechtssatz: Weder die gem § 53 BewG 1955 für die Bewertung bebauter Grundstücke maßgeblichen Vorschreibungen noch die Bestimmung des § 10 Abs 2 BewG 1955 gehen von dem subjektiven Wert des Nutzens desjenigen, dem der Bewertungsgegenstand jeweils zuzurechnen ist, aus. Beide Normen machen einen o... mehr lesen...
Mit Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid auf den 1. 1. 1973 vom 11. Februar 1974 setzte das Lagefinanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien den Einheitswert für den Grundbesitz in Wien nn., X-Gasse 12 mit S 309.000,-- fest und sprach aus, daß es sich bei dieser wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens um ein Mietwohngrundstück handle, das den Beschwerdeführern zu je einem Drittel zugerechnet werde. Bei der Einheitswertberechnung ging das Finanzamt von einer Gesamtfläche la... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2 BewG 1955 §53 BewG 1955 § 10 heute BewG 1955 § 10 gültig ab 30.07.1955 BewG 1955 § 53 heute BewG 1955 § 53 gültig ab 14.12.1978 ... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2 BewG 1955 §53 BewG 1955 § 10 heute BewG 1955 § 10 gültig ab 30.07.1955 BewG 1955 § 53 heute BewG 1955 § 53 gültig ab 14.12.1978 ... mehr lesen...