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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53;Rechtssatz
Der Verkehrswert von Liegenschaften hängt auch von dem Interesse von Kaufinteressenten an Grundstücken einer bestimmten Gegend ab, sodaß selbst bei einem plötzlichen Preisanstieg nicht von einem Wert besonderer Vorliebe gesprochen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003500.X01Im RIS seit
14.01.2002