RS Vwgh 1989/10/12 88/16/0050

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Veröffentlicht am 12.10.1989
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Index

33 Bewertungsrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BewG 1955;
DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;

Rechtssatz

Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die Bewertung nach seinen eigenen Bewertungsvorschriften vorzunehmen hat, trifft es auch nicht zu, daß mit der Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den einen Staat dem anderen Staat für Zwecke des Progressionsvorbehaltes die Anwendung eigener Bewertungsregeln verboten wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160050.X05

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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