RS Vwgh 1982/7/5 1830/80

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Veröffentlicht am 05.07.1982
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955;
BewGNov 1972 Art3;

Rechtssatz

Auch Einheitswerte, die zu Stichtagen festgestellt wurden, die nach dem 1.1.1977 bzw 1.1.1980 liegen, sind gemäß Art 3 der BewGNov 1972 entsprechend zu erhöhen.Auch Einheitswerte, die zu Stichtagen festgestellt wurden, die nach dem 1.1.1977 bzw 1.1.1980 liegen, sind gemäß Artikel 3, der BewGNov 1972 entsprechend zu erhöhen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980001830.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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