Norm: AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §11 Abs2VersVG §52
Rechtssatz: Nach § 7 Abs 2 AKVB 1991 ist nur der nach den Allgemeinen Bedingungen zu ermittelnde Zeitwert, nicht jedoch der Nennwert versichert. Auch Reperaturkosten nach § 11 Abs 2 AKVB 1991 sind durch die Versicherungssumme, die sich nach dem Zeitwert richtet, begrenzt. Entscheidungstexte 7 Ob 12... mehr lesen...
Norm: AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2VersVG §52
Rechtssatz: § 7 Abs 2 ABKW legt den Zeitwert als jenen Betrag fest, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnützung, Gebrauch etc) entsprechenden Betrages. Schon die Definition geht nicht von einem Markt für gebrauchte Gegenstände aus, sondern von der Anschaffung neuer Sachen gleicher Art abzügli... mehr lesen...
Norm: AFB Art2AFB Art5AFB 1994 Art5 Abs2 litbAKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2
Rechtssatz: Die in Art 5 der AFB verwendeten Begriffe "Ermittlung des Ersatzwertes", "Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung", "Kosten der Wiederbeschaffung" stellen in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe dar (vgl zum Begriff "Zeitwert" in SZ 61/81 = WBl 1988, ... mehr lesen...
Norm: AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2EKB 1986 Art2 Z1.1EKB 1986 Art2 Z2.2EKB 1986 Art2 Z6
Rechtssatz: Bei Diebstahl des Fahrzeuges ist sowohl für das Fahrzeug als auch für die Sonderausstattung und das Zubehör des versicherten Fahrzeuges grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert und nicht der Neupreis zu ersetzen. Art 2 Z 2.2 bezieht sich ausschließlich auf die Versicherungsleistung bei Teilschaden (Art 2 Z 2) und kommt beim Diebstahl nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen, die die gesamte technische Betriebseinrichtung seines Betriebes, darunter eine EDV-Anlage, umfaßt. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB - Maschinenbruchversicherung) zugrunde. Nach Art. 6 Abs. 2 lit. b dieser Bedingungen erfolgt die Ersatzleistung bei völliger Zerstöru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C1AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2AMB Art6
Rechtssatz: Als Zeitwert ist in der Sachversicherung - im Gegensatz zum Neuwert - der Wert zu verstehen, der sich aus dem gegenwärtigen Zustand der versicherten Sache entsprechend ihrem Alter und ihrer Abnützung ergibt. Auch in der Maschinenbruchversicherung ist als Zeitwert der Verkehrswert (Ankaufswert oder Verkaufswert) zu verstehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309KVG §7 Abs2
Rechtssatz: Der Lenker haftet wegen Außerachtlassung der gebotenen Beaufsichtigung eines siebenjährigen Kindes, wenn dieses die Tür des Führerhauses von innen öffnet und ein vorbeikommender Motorradfahrer dadurch verletzt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 45/60 Entscheidungstext OGH 18.03.1960 2 Ob 45/60 Veröff: EvBl 1960/353 S 605 = ZVR 1960/271 S 182... mehr lesen...
Norm: ABGB §1297KVG §7 Abs2
Rechtssatz: 1.) Den Lenker eines schwerbeladenen Lastkraftwagens trifft kein Verschulden, wenn ihm ein unbeaufsichtigter Hund in seine Fahrlinie hineinläuft, er anhält, von seinem Sitz aus nach dem Hund Ausschau hält und sodann, weil er den Hund nicht sieht und auch ein zuschauender Passant ihm kein Zeichen gibt, weiterfährt und der Hund dabei überfahren wird. 2.) Unter diesen Voraussetzungen ist die Beobachtung je... mehr lesen...