Rechtssatz
Nach § 7 Abs 2 AKVB 1991 ist nur der nach den Allgemeinen Bedingungen zu ermittelnde Zeitwert, nicht jedoch der Nennwert versichert. Auch Reperaturkosten nach § 11 Abs 2 AKVB 1991 sind durch die Versicherungssumme, die sich nach dem Zeitwert richtet, begrenzt.Nach Paragraph 7, Absatz 2, AKVB 1991 ist nur der nach den Allgemeinen Bedingungen zu ermittelnde Zeitwert, nicht jedoch der Nennwert versichert. Auch Reperaturkosten nach Paragraph 11, Absatz 2, AKVB 1991 sind durch die Versicherungssumme, die sich nach dem Zeitwert richtet, begrenzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115612Dokumentnummer
JJR_20010731_OGH0002_0070OB00122_01V0000_001