Der Beschwerdeführer steht als Hofrat der Bundespolizeidirektion X in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 zum Leiter einer Abteilung dieser Bundespolizeidirektion bestellt. Ab dem 1. Oktober 1991 hatte der Beschwerdeführer als ranghöchster Abteilungsleiter gemäß der Bestimmung des § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bundespolizeibehörden (außer Wien), welche in Anwendung der Bestimmung des § 12 Abs. 1 und 2 des Sicherhe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs2;GehG 1956 §30 Abs2;GehG 1956 §30 Abs5;GehG 1956 §30a Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/12/0092
Rechtssatz: Der Umstand, daß nach der GO der Behörde ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen abweichende Vertretungsregelungen getroffen werden können, bedeutet ni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs2;GehG 1956 §30 Abs2;GehG 1956 §30 Abs5;GehG 1956 §30a Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/12/0092
Rechtssatz: Die TAGEWEISE Bestellung eines - in der Folge zum Vertreter des Behördenleiters ernannten - Beamten zum Vertreter des Behördenleiters (hier: anscheinen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier (Divisionär) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirkung vom 1. September 1987 wurde er mit dem Arbeitsplatz "Stellvertretender Korpskommandant und Leiter der Stabsabteilung/Zonenkommando" beim Korpskommando n betraut. Die letztgenannte Aufgabe hatte er bis Ende Juli 1988 inne. Mit dem Wegfall dieser Aufgabe reduzierte sich das Ausmaß der von ihm bis dahin geleisteten 35 Überstunden auf 23. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport (nunmehr: für Unterricht und Kunst). Mit Wirksamkeit vom 20. April 1989 wurde der Beschwerdeführer mit der Leitung der Abteilung I/18 (spätere Bezeichnung I/14) betraut. Vor seiner Bestellung zum Abteilungsleiter bezog der Beschwerdeführer zuletzt ab 1. März 1988 eine Pauschalvergütung für zehn Überstunden... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs2;GehG 1956 §30a Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0204 7 Stammrechtssatz Beträgt die Unterschreitung der geforderten Untergrenze von 35 Überstunden monatlich 3 1/2 Stunden, ist ein Abschlag von dem (freilich je nach Bedeutung der Abteilung anzusetzenden) Richtsatz (um einen halben Vorrückungsbetrag) vorzunehmen. Die Erwägung des Ger... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs2;GehG 1956 §30a Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0204 7 Stammrechtssatz Beträgt die Unterschreitung der geforderten Untergrenze von 35 Überstunden monatlich 3 1/2 Stunden, ist ein Abschlag von dem (freilich je nach Bedeutung der Abteilung anzusetzenden) Richtsatz (um einen halben Vorrückungsbetrag) vorzunehmen. Die Erwägung des Ger... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport (nunmehr: für Unterricht und Kunst), in dem sie am 18. Jänner 1989 mit der provisorischen Leitung der Abteilung Präs. 18 betraut wurde; am 20. April 1989 erfolgte ihre formelle Bestellung zur Leiterin dieser Abteilung. Mit Bescheid vom 27. Oktober 1989 stellte die belangte Behörde fest, daß der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs2;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beträgt die Unterschreitung der geforderten Untergrenze von 35 Überstunden monatlich 3 1/2 Stunden, ist ein Abschlag von dem (freilich je nach Bedeutung der Abteilung anzusetzenden) Richtsatz (um einen halben Vorrückungsbetrag) vorzunehmen. Die Erwägung des Gerichtshofes in dem Erkenntnis vom 28.10.1976 910/75, es sei der (dama... mehr lesen...