RS Vwgh 1997/3/19 94/12/0107

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;
GehG 1956 §30 Abs2;
GehG 1956 §30 Abs5;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/12/0092

Rechtssatz

Die TAGEWEISE Bestellung eines - in der Folge zum Vertreter des Behördenleiters ernannten - Beamten zum Vertreter des Behördenleiters (hier: anscheinend gleichsam als Vorbereitungshandlung für die Personalmaßnahme der Ernennung) vermag eine als dauernd zu qualifizierende Vertretungsfunktion des an sich zur Ausübung der Vertretungstätigkeit bestellten Beamten nicht rückwirkend in eine provisorische zu verändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994120107.X06

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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