Entscheidungen zu § 14 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2008/5/20 2007/12/0100

Der im Jahre 1966 geborene Beschwerdeführer stand vorerst seit 1. März 1985 als Vertragsbediensteter - im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe d und in weiterer Folge in der Entlohnungsgruppe c - in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund und wurde mit Wirksamkeit vom 1. November 1988 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe B, Dienstklasse III aufgenommen. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 17. Oktober 1988 wurde gemäß... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.2008

RS Vwgh 2008/5/20 2007/12/0100

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12a Abs1;GehG 1956 §14 idF 1979/561;
Rechtssatz: Der von der Beschwerde hervorgehobene Umstand, dass das Funktionszulagenschema Beförderungen nicht mehr vorsieht, ist nicht geeignet, eine Anwendbarkeit des § 14 GehG auf den Beschwerdefall auszuschließen, zumal die von der Beschwerde ins Treffen geführte Ernennung des Beschwerdeführers auf eine Planstelle der Verwendungsg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.2008

RS Vwgh 2008/5/20 2007/12/0100

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs3;GehG 1956 §14 idF 1979/561;
Rechtssatz: Eine Unanwendbarkeit des § 14 GehG kann nicht unter Hinweis darauf erzielt werden, dass der Beschwerdeführer "durch einfaches Austreten aus dem Bundesdienst und Wiedereintritt die Berücksichtigung der begehrten Tätigkeits- bzw. Ausbildungszeiten bewirken" könnte; eine solche Vergleichsbetracht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.2008

RS Vwgh 2008/5/20 2007/12/0100

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §14 idF 1979/561;
Rechtssatz: An der nach dem eindeutigen Wortlaut des § 14 GehG gegebenen Anwendbarkeit dieser Bestimmung können die von der Beschwerde ins Treffen geführten Überlegungen einer Gleichbehandlung des Beamten des Ruhestandes mit "Dauerkranken" nichts ändern, weil nach einer Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen dessen Dienstunfähigkeit grundsätzlich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2003/3/19 97/12/0264

Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter im Funktionszulagenschema (Amtstitel: Oberrat) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG rechtskundig. Im Jahre 1986 schloss er das neben seiner Berufstätigkeit betriebene Studium der Rechtswissenschaften mit Erfolg ab. Mit 1. Juni 1990 wurde er in den Ruhestand versetzt. Zu diesem Zeitpunkt gehörte er der Verwendungsgruppe W 2, Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 an. Mit Wir... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.2003

RS Vwgh 2003/3/19 97/12/0264

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §16;BDG 1979 §8;GehG 1956 §12a;GehG 1956 §14;GehG 1956 §32;GehG 1956 §8;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum Zeitpunkt seiner Reaktivierung mit 1. Juni 1993 gleichzeitig aus der Verwendungsgruppe W2 der Besoldungsgruppe Wachebeamte in die Verwendungsgruppe A der Besoldungsgruppe Beamte der Allgemeinen Verwaltung überstellt. Es handelt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/13 99/12/0102

Der 1946 geborene Beschwerdeführer steht seit 1966 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war/ist im Rahmen der Zollwache zuletzt als Revierinspektor tätig. Aus den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ist ersichtlich, dass dem Beschwerdeführer mit Bescheid der BVA vom 22. April 1981 nach einem Dienstunfall am 2. Mai 1979 auf Grund der Folgeerscheinungen: "... eine Teillähmung des linken Armes nach einer Plexusschädigung, eine mäßige Empfindungs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 99/12/0102

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §261 Abs3 idF 1994/550;GehG 1956 §14 idF 1979/561;GehG 1956 §146 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Vom Beschwerdeführer als Ruhestandsbeamten kann nicht gesagt werden, dass er im Sinne des § 261 Abs 3 BDG 1979 noch der Verwendungsgruppe W2 angehört; er ist in die Verwendungsgruppe E2b ernannt worden und war - unter Berücksichtigung des § 14 Geh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

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