RS Vwgh 2008/5/20 2007/12/0100

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Veröffentlicht am 20.05.2008
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12a Abs1;
GehG 1956 §14 idF 1979/561;

Rechtssatz

Der von der Beschwerde hervorgehobene Umstand, dass das Funktionszulagenschema Beförderungen nicht mehr vorsieht, ist nicht geeignet, eine Anwendbarkeit des § 14 GehG auf den Beschwerdefall auszuschließen, zumal die von der Beschwerde ins Treffen geführte Ernennung des Beschwerdeführers auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A1 auch im Verständnis des Dienstklassensystems keine Beförderung, sondern eine Überstellung nach § 12a Abs. 1 GehG - die Ernennung zum Beamten einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe - darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120100.X02

Im RIS seit

11.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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