RS Vwgh 2003/3/19 97/12/0264

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §16;
BDG 1979 §8;
GehG 1956 §12a;
GehG 1956 §14;
GehG 1956 §32;
GehG 1956 §8;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer wurde zum Zeitpunkt seiner Reaktivierung mit 1. Juni 1993 gleichzeitig aus der Verwendungsgruppe W2 der Besoldungsgruppe Wachebeamte in die Verwendungsgruppe A der Besoldungsgruppe Beamte der Allgemeinen Verwaltung überstellt. Es handelt sich dabei um Ernennungsakte, deren rechtliche Grundlage insbesondere in den §§ 8 und 16 BDG 1979 bzw. §§ 8, 12a, 14 und 32 GehG 1956 zu finden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997120264.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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