Der 1953 geborene Beschwerdeführer steht - im beschwerdegegenständlichen Zeitraum als Amtssekretär - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zum Ablauf des 31. Dezember 1996 gehörte er dem Dienstklassensystem an, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 optierte er in das Funktionszulagenschema. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Ende des Jahres 1995 erteilte der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die Weisung, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2;GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0133 E 1. Februar 1990 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Wertigkeit von Dienstleistungen ist davon auszugehen, daß die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes im Stellenplan Deckung finden muß. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0066 E 17. August 2000 RS 2 Stammrechtssatz Ein erhebliches Ausmaß der Verrichtung von Diensten, die einer höheren Verwendungsgruppe zuzuordnen sind, liegt (erst) dann vor, wenn mehr als 25 Prozent der gesamten dienstlichen Tätigkeit als A-wertig anzusehen sind (Hinweis E 14.5.1998, 96/12/0054). ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Durch die Verwendungsgruppenzulage soll eine allfällige Diskrepanz zwischen der dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung des Beamten und dem Wert seiner Dienstleistung abgegolten werden. Eine solche Verwendungsgruppenzulage gebührt dann, wenn zumindest ein erheblicher Teil der Tätigkeit des Beamten, insbesondere im Hinblick auf d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0066 E 17. August 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind der Verwendungsgruppe A nur Dienste zuzuordnen, für die im Allgemeinen eine abgeschlossene Hochschulbildung Voraussetzung ist. Charakteristisch für einen dieser Verwendungs... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0133 E 1. Februar 1990 RS 4 Stammrechtssatz Wenn die der jeweils nächsthöheren VGr zuzuordnende höherwertige Tätigkeit überwiegt, besteht der Zulagenanspruch im Ausmaß eines Vorrückungsbetrages (Hinweis E 7.4.1987, 86/12/0117), außer, wenn der anspruchsberechtigte Beamte der nied... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0133 E 1. Februar 1990 RS 3
(hier betreffend § 121 Abs 1 Z 1 GehG idF BGBl 1994/150) Stammrechtssatz Durch die Ernennung eines Beamten auf eine bestimmte Planstelle wird die besoldungsrechtlich primär maßgebende Verbindung zum GehG... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0056 E 10. Juni 1991 RS 3
(hier betreffend § 121 Abs 1 Z 1 GehG idF BGBl 1994/150) Stammrechtssatz Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand im beschwerdegegenständlichen Zeitraum als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seit 28. Jänner 1985 war sie der mit Sozialangelegenheiten befassten Abteilung Va des Amtes der Landesregierung zugeteilt. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 wurde sie zur Stellvertreterin des Vorstandes (Leiters) der Abteilung Va bestellt. Als Stellvertreterin des Abteilungsvorstandes wurde ihr von der belangten Behörde mit Bescheid vom 7.... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z3 impl;GehG 1956 §30a Abs2 impl;GehG/Tir 1998 §30a Abs1 Z3;GehG/Tir 1998 §30a Abs2;LBG Tir 1994 §2 idF 1994/079;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der dem Beamten zukommenden besonderen Verantwortung ist dessen tatsächliche Verwendung maßgeblich, für die eine Geschäftsordnung (hier des Amtes d... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z3 impl;GehG 1956 §30a Abs2 impl;GehG/Tir 1998 §30a Abs1 Z3;GehG/Tir 1998 §30a Abs2;LBG Tir 1994 §2 idF 1994/079; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0265 E 18. September 1992 RS 1 Stammrechtssatz Da sich aus § 30a Abs 2 dritter Satz GehG ergibt, daß Beamte mit geringerer Verantwortung ode... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberoffizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Sie ist auf einem Dienstposten der Dienstklasse III, Dienstzweig "Kanzleidienst", Verwendungsgruppe D, ernannt. Das Ausmaß ihrer Beschäftigung ist auf die Hälfte herabgesetzt. Den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin mit Wirkung vom 1. Februar 1988 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Steiermark über... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl;GehG/Stmk 1974 §30a Abs1 Z1 idF 1984/033; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0064 E 29. September 1999 RS 3(hier betreffend § 30a Abs.1 Z.1 GehG/Stmk idF LGBl 1984/33) Stammrechtssatz Die landesgesetzliche Regelung der Verwendungsgruppenzulage nach § 30a Abs 1 Z 1 Stmk GehG idF LGBl 1996/... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter einer Präsidialabteilung der belangten Behörde. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer für seine Funktion als Leiter der Abteilung Präs. B 3 mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1988 eine Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) in der Fassung der 24. GG-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972, (im Folgenden k... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §121 Abs4 Z2;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs2;
Rechtssatz: Die personelle Ausstattung einer Ministerialabteilung ist eher als unterdurchschnittlich zu bezeichnen, wenn die Funktion der Stellvertretung nur einem B-Beamten obliegt, neben dem noch ein VB a und zwei B-Beamte eingesetzt sind (weiters insgesamt vier Angehörige der Verwendungs/En... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat (Dienstklassensystem) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Als Leiter der Bundesanstalt für Fischereiwirtschaft wurde ihm von der belangten Behörde mit Bescheid vom 3. Dezember 1993 eine Verwendungszulage in der Höhe von 2 1/2 Vorrückungsbeträgen der Dienstklasse VIII bemessen. Von dieser Verwendungszulage galten 1 1/2 Vorrückungsbeträge als Überstundenvergütung. Mit Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;GehG 1956 §121 Abs2 idF 1994/550;GehG 1956 §121 Abs4 Z2 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0378 E 25. Februar 1998 RS 1 Stammrechtssatz Beamte mit geringerer Verantwortung oder geringerer Belastung in zeitmäßiger und mengengemäßer Hinsicht dürfen nur eine gegenüber der Höchstgrenze nach § 121 Abs 2 GehG entsprechend abgestufte V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark. Auf Grund seiner Optionserklärung vom 16. April 1997 gehört der Beschwerdeführer rückwirkend ab 1. Jänner 1997 dem Funktionszulagenschema an. Mit Schreiben vom 19. Oktober 1995 beantragte der Sicherheitsdirektor die Zustimmung zur Bemessung einer Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 GG für den Bes... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0069 E 18. März 1985 RS 3 Stammrechtssatz Auch mit dem Vorhandensein bestimmter Grundkenntnisse auf mehreren Sachgebieten lässt sich eine der akademischen Ausbildung entsprechende Bildungshöhe nicht begründen. (Hinweis auf E vom 10.1.1979, 1292/77, ergangen zu § 18 GehG 1956) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0133 E 1. Februar 1990 RS 3 Stammrechtssatz Durch die Ernennung eines Beamten auf eine bestimmte Planstelle wird die besoldungsrechtlich primär maßgebende Verbindung zum GehG hergestellt. Für die für die Besoldung der Beamten wesentliche Laufbahn be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2;GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0133 E 1. Februar 1990 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Wertigkeit von Dienstleistungen ist davon auszugehen, daß die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes im Stellenplan Deckung finden muß. European Ca... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist strittig, ob nicht zumindest ein erheblicher Teil der Dienstverrichtungen des Beamten von solcher Art ist, dass für deren Erbringung das juristische Studium notwendig wäre. Unbestritten ist sachverhaltsmäßig davon auszugehen, dass etwa 80 Prozent der Tätigkeiten des Beamten in der Bearbeitung von Beruf... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0056 E 10. Juni 1991 RS 3 Stammrechtssatz Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unterworfensein des Beamten unter eine erhöhte Kontrolle oder eine erhebliche B... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0413/79 E 12. Mai 1980 RS 1 Stammrechtssatz Charakteristisch für einen der VwGruppe A zuzuordnenden Dienst ist, dass seine Verrichtung einen Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft erfordert, wie ihn im allgemeinen nur ein solches ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0133 E 1. Februar 1990 RS 4 Stammrechtssatz Wenn die der jeweils nächsthöheren VGr zuzuordnende höherwertige Tätigkeit überwiegt, besteht der Zulagenanspruch im Ausmaß eines Vorrückungsbetrages (Hinweis E 7.4.1987, 86/12/0117), außer, wenn der anspruchsberechtigte Beamte der ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat (Dienstklassensystem) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft in Wien. Im Rahmen dieser Dienststelle wurde der Beschwerdeführer mit Dekret vom 26. April 1995 mit der Leitung des Institutes für Getränkeanalytik betraut. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 3. Juli 1995 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass er - voraussichtlich - auf Grund ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §121 Abs2;GehG 1956 §121 Abs4 Z2;GehG 1956 §121 Abs5;
Rechtssatz: Im E VwGH 16.12.1998, 93/12/0140, wurde zum Ausdruck gebracht, dass in besonders gelagerten Fällen der quantitativen Mehrleistungskomponente bei der (Gesamt)Bemessung der Leiterzulage stärker ins Gewicht fallende Bedeutung beigemessen werden kann als der qualitativen. Dabei wird jedoc... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Mit E 22.5.1989, 88/12/0122, hat der VwGH zu einer vergleichbaren Sachlage ausgesprochen, dass bereits auf Grund des Anspruches auf Verwendungszulage (Leiterzulage) es - unabhängig von der Höhe der genannten Zulage - für den Beamten objektiv erkennbar war, dass er keinen Anspruch auf eine Überstundenvergütung nac... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §121 Abs2;GehG 1956 §121 Abs4 Z2;GehG 1956 §121 Abs5;GehG 1956 §13b;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Leiterzulage kann der vor allem entscheidende GRAD DER VERANTWORTUNG wie jede relative Größe nur unter Heranziehung eines geeigneten Maßstabes ermittelt werden. Als dieser Maßstab kann unter Außerachtlassung von Fällen ganz außergewöh... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Es handelt sich bei der Verwendungszulage (Leiterzulage) um einen gesetzlichen Gebührenanspruch, bei dem der Bemessung nur feststellende Bedeutung zukommt; schon deshalb kommt eine Einverständniserklärung des Anspruchempfängers nicht in Frage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998120132.X01 ... mehr lesen...