Norm: ABGB §97
Rechtssatz: Aus § 97 ABGB läßt sich kein Anspruch eines Ehegatten auf Rückabwicklung eines vom anderen Ehegatten mit einem schlechtgläubigen Dritten geschlossenen Kaufvertrags über den Hälfteanteil des Hauses, in dem sich die Ehewohnung befindet, ableiten. Entscheidungstexte 3 Ob 121/97h Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 121/97h ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z5 II5EO §382 Abs1 Z6 II6ABGB §97
Rechtssatz: Nach § 97 ABGB hat der Ehegatte keinen dinglichen Anspruch auf die Liegenschaftshälfte des anderen Ehegatten, weshalb eine einstweilige Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 6 EO ausscheidet. Dem anderen Ehegatten kann aber die Belastung und Veräußerung nach § 382 Abs 1 Z 5 EO (ohne grundbücherliche Anmerkung) verboten werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C4ABGB §97EheG §88 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch des wohnungsbedürftigen geschiedenen Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten auf Zurverfügungstellung der früheren Ehewohnung ist in der Regel zwar ein familienrechtlicher Anspruch eigener Art. Davon ist aber die in § 88 Abs 2 EheG vorgesehene Verpflichtung zur Zahlung eines Benützungsentgeltes für die einem Ehegatten überlassene Wohnung zu unterscheiden. Die Auferl... mehr lesen...
Norm: ABGB §97
Rechtssatz: Hat ein Ehegatte die Wohnung, über die nur der andere Ehegatte verfügungsberechtigt ist, verlassen und dient sie nicht mehr seinem dringenden Wohnbedürfnis, stehen ihm keine Ansprüche nach § 97 ABGB, insbesondere auch nicht auf bloßes Betreten ohne Einverständnis mit dem verfügungsberechtigten Ehegatten zu. Entscheidungstexte 7 Ob 2061/96f Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382eEO §382h
Rechtssatz: Trotz Fehlens eines Geldunterhaltsanspruchs (nach der sogenannten 40 Prozent-Bemessungsregel) können dem auf die Ehewohnung angewiesenen Ehegatten zur Sicherung seines Vorkehrungsanspruchs nach § 97 ABGB auf Erhaltung der Ehewohnung die vom anderen Ehegatten monatlich zu zahlenden Kreditrückzahlungsraten auf den für die Wohnung aufgenommenen Kredit zugesprochen werden, wenn der in der Wohnung verbliebe... mehr lesen...
Norm: ABGB §97MRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 DMRG §30 Abs2 Z4 Fall1 E
Rechtssatz: Eintrittsberechtigten, denen familienrechtliche Ansprüche auf die Ehewohnung gegenüber ihrem Ehegatten gemäß § 97 ABGB zustehen, ist ein dringendes Wohnbedürfnis grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn die unabweisliche Notwendigkeit besteht, den anderwärts in rechtlich gleichwertiger Weise nicht gedeckten Wohnbedarf des Eintrittsberechtigten zu befriedigen (Mi... mehr lesen...